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Ob man will oder nicht, aber an dem Thema Buchhaltung kommt kein Selbständiger vorbei. Gerade Existenzgründern bereitet das Thema oft Kopfzerbrechen.

Soll man die Buchhaltung selbst machen, eigens einen Buchhalter anstellen oder die Buchführung an einen Buchhaltungsservice, Buchhaltungsbüro oder einen selbständigen Buchhalter outsourcen?

Keine Frage, die Dienste eines Buchhaltungsservice in Anspruch zu nehmen kostet Geld. Doch bedenkt man, welche elementare Bedeutung die Buchführung für jedes Unternehmen hat, sollte man definitiv nicht am falschen Platz sparen.

Was macht ein Buchhaltungsservice?

Aufgabe eines Buchhaltungsbüros ist es, die Erstellung der Buchführung durchzuführen. In der Buchführung werden alle Geschäftsvorgänge zeitlich, sachlich und selbstverständlich lückenlos dokumentiert.

Nur mit einer sauber geführten Buchhaltung ist es möglich, Aussagen über die Geschäftsentwicklung zu machen.

Kernbereiche der firmeninternen Buchführung sind dabei nicht nur die Finanzbuchhaltung, sondern auch die Lohnbuchhaltung sowie die Debitoren und Kreditorenbuchhaltung.

Zudem ist die Buchhaltung fester Bestandteil des internen sowie externen Rechnungswesens. Sie ist somit die Informationsgrundlage für alle internen als auch externen Personen, die einen Einblick in die Geschäftsentwicklung benötigen wie beispielsweise Banken.

Gerade Existenzgründer überschätzen sich gerne, um zu sparen. Doch schnell schleichen sich durch Unwissen bei Laien Fehler ein, die oft zu unschönen und sogar geschäftsgefährdenden Konsequenzen führen können. Es ist somit eine gute Entscheidung, die Hilfe eines Buchhaltungsservices in Anspruch zu nehmen.

Was sollten Sie wissen?

Es gibt Buchhaltungsbüros, die die Buchhaltung von Unternehmen für einen monatlichen Fixbetrag übernehmen. Es gibt jedoch auch selbständige Buchhalter und Buchhaltungsbüros, die nach Stundenlohn abrechnen.

Ein professioneller Buchhaltungsservice ist dabei in der Lage, Existenzgründer bereits von Anfang an zu begleiten. So kann sichergestellt werden, dass gleich von Anfang an alles seine Richtigkeit hat.

Sind Sie bereits selbständig, dann wird Ihnen ein Buchhaltungsbüro dabei helfen, Zeit zu sparen. Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Welche Arbeiten darf ein Buchhaltungsservice/Buchhaltungsbüro/selbständiger Buchhalter durchführen?

Die Arbeiten, die ein Buchhaltungsservice/Buchhaltungsbüro/selbständiger Buchhalter durchführen darf, sind vom Gesetzgeber streng geregelt. So ist einem Buchhaltungsservice/Buchhaltungsbüro/selbständigen Buchhalter gestattet, mechanische Arbeitsgänge durchzuführen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind wie das Führen von Aufzeichnungen und das Führen von Büchern.

Ebenso erlaubt ist das Erledigen von Rechen- und Schreibarbeiten und die Datenerfassung von Belegen, die durch den Auftraggeber kontiert worden sind. Ebenso ist ein Buchhaltungsbüro befugt, die Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen sowie die Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen zu erledigen. Relevant ist hier § 6 Nr. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG).

Über dies hinausgehende Tätigkeiten sind nur Personen gestattet, die über eine bestimme berufliche Qualifikation verfügen, die in § 6 Nr. 4 StBerG genau geregelt ist.

Und schließlich gibt es noch Arbeiten, die ausschließlich dem Steuerberater vorbehalten sind. Buchhaltungsbüros/selbständige Buchhalter dürfen diese NICHT vornehmen.

Was darf ein Buchhaltungsservice NICHT (diese Bereiche dürfen nur von einem Steuerberater durchgeführt werden)

  • Ein Buchhaltungsservice/selbständiger Buchhalter darf keine Gewinnermittlung durch eine Einnahme-/Überschussrechnung durchführen.
  • Ein Buchhaltungsservice/selbständiger Buchhalter darf keine Buchführung einrichten.
  • Ein Buchhaltungsservice/selbständiger Buchhalter darf keinen betrieblichen Kontenplan erstellen (Finanzbuchhaltung).
  • Ein Buchhaltungsservice/selbständiger Buchhalter darf keinen Jahresabschluss wie eine Bilanz erstellen.
  • Buchhaltungsservice/selbständiger Buchhalter darf ebenso nicht die für den Jahresabschluss notwendigen vorbereitenden Abschlussbuchungen durchführen.
  • Ein Buchhaltungsservice/selbständiger Buchhalter darf keine Steuererklärungen erstellen.
  • Ein Buchhaltungsservice/selbständiger Buchhalter ist nicht befugt, Umsatzsteuervoranmeldungen zu erstellen (Ausnahme hier: Lohnsteueranmeldungen).
  • Ein Buchhaltungsservice/selbständiger Buchhalter ist ebenso nicht befugt, den betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen oder Lohnkonten einzurichten.
  • Ein Buchhaltungsservice/selbständiger Buchhalter darf nicht die Lohnsteuerabschlussarbeiten zum Jahresende durchführen.

Die Liste an Bereichen, die ein Buchhaltungsservice/selbständiger Buchhalter /Buchhaltungsbüro nicht übernehmen darf ist lang und es scheint, als ob man um die zusätzliche Beauftragung eines Steuerberaters nicht wirklich komplett herumkäme. Und dem ist auch so, wenn man selbst steuerlicher Laie ist.

Dennoch ist die Hilfe eines Buchhaltungsservice/selbständiger Buchhalter enorm, da aufwendige grundsätzliche Arbeiten an den Buchhaltungsservice/selbständigen Buchhalter abgegeben werden können.

 

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