Wer genau ist vorsteuerabzugsberechtigt?

Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?
Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt??

Der normale Bürger hat vielleicht etwas von Vorsteuerabzug gehört, von Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer.

Letztere sicherlich deshalb, weil diese auf dem Kassenzettel ausgewiesen ist, wenn er etwas einkauft.

Er muss sie bezahlen, das weiß er. Mehr muss er dazu nicht wissen. Das ist bei Unternehmern, selbstständig tätigen oder Freiberuflern ganz anders.

Diese müssen in den meisten Fällen Umsatzsteuer zahlen und sind daher automatisch vorsteuerabzugsberechtigt.

Wer ist nun vorsteuerabzugsberechtigt?

Aber eben nur in den meisten Fällen. Im Grundsatz gilt: Wer Umsatzsteuer erhält, ist auch berechtigt, Vorsteuer abzuziehen. Wenn, ja wenn er kein Endverbraucher ist. Denn die Umsatzsteuer ist eine sogenannte durchlaufende Steuer.

Der Unternehmer erhält sie, wenn er eine Ware oder Dienstleistung verkauft. Hat er zur Herstellung dieser Ware oder Dienstleistung seinerseits Käufe getätigt, musste er darauf dem anderen Unternehmen Umsatzsteuer zahlen.

Und diese Umsatzsteuer, die der Unternehmer gezahlt hat, nennt man Vorsteuer.

Die Vorsteuer kann der Unternehmern von der Umsatzsteuer abziehen

Die Vorsteuer kann der Unternehmer abziehen von der Umsatzsteuer, die er gezahlt hat. Im Ergebnis dessen muss der Unternehmer nur dafür eine Steuer zahlen, dass er einen Mehrwert erzielt hat, eine Mehrwertsteuer.

Nicht alle Unternehmen sind vorsteuerabzugsberechtigt

Doch nicht alle Unternehmen, insbesondere nicht alle Selbstständigen oder freiberuflich tätigen, sind vorsteuerabzugsberechtigt.

Wird ein Unternehmen gegründet, kann sich der Jungunternehmer entscheiden, ob er umsatzsteuerpflichtig sein möchte oder nicht. Er kann für die Kleinunternehmerregelung optieren.

Das ist dann möglich, wenn der Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 17.500 € nicht übersteigt. Es gibt noch weitere Kriterien dafür.

Entscheidend ist, dass er diese Entscheidung treffen kann und daran 5 Jahre lang gebunden ist.

Die Regelung soll Neu-Unternehmern helfen

Diese Regelung soll Neugründern den Umgang mit der Bürokratie erleichtern. Denn wenn ein Unternehmer optiert hat, muss er keine Umsatzsteuererklärung und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Eine solche Optierung hat für ihn aber auch Nachteile.

Die Nachteile der Vorsteuerabzugsberechtigung

So kann er selbst die Umsatzsteuer, die er als Vorsteuer beim Kauf von Waren und Dienstleistungen gezahlt hat, nicht gegen seine Einnahmen aus der Umsatzsteuer gegenrechnen.

Das ist besonders dann kritisch, wenn er, wie vielfach in den Gründungsjahren, zu Anfang viele Investitionen tätigen muss. Ein weiterer Nachteil ist, dass er diese Option zur Kleinunternehmerregelung auf allen seinen Rechnungen vermerken muss.

Seine Rechnungen enthalten dann keine Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass seine Vertragspartner keine Vorsteuer abziehen können. Das wiederum kann geschäftsmindernd sein.

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Wer ist vorsteuerabzugsberechtigt?