Was ist die Körperschaftsteuer, wie hoch ist sie, und wer muss diese Steuer zahlen?

KörperschaftsteuerDie Körperschaftsteuer bzw. Körperschaftssteuer (beide Schreibweisen sind korrekt) wird offiziell mit KSt abgekürzt. Bei der Körperschaftsteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Begründung: der Steuerschuldner hat selbst, also direkt, die Steuerschuld zu tragen.

Zudem ist die Körperschaftsteuer eine Ertragssteuer. D.h. die Höhe der Körperschaftsteuer orientiert sich an dem Gewinn eines Unternehmens.

Die Körperschaftsteuer ist überdies eine Personensteuer, da nur eine Person und kein Gegenstand besteuert wird. Das mag sich verwirrend anhören, doch gibt diese Aussage schnell Sinn, bedenkt man, dass es sich bei der besteuerten Person, um eine juristische Person handelt. Zu juristischen Personen zählen Genossenschaften, Kapitalgesellschaften und Vereine.

Auch die Unternehmensform der GmbH gilt als juristische Person und ist damit körperschaftsteuerpflichtig.

Die Einnahmen, die der Staat aus der Körperschaftsteuer einnimmt, gehen zur Hälfte an den Bund, zur anderen Hälfte an die Länder. Damit handelt es sich bei der Körperschaftsteuer auch noch um eine Gemeinschaftssteuer.

Exkurs: Körperschaftsteuer GmbH

Da die GmbH, eine der häufigsten Unternehmensformen in Deutschland ist, sei an dieser Stelle kurz speziell auf die GmbH und deren Steuerpflicht eingegangen.

Die GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften und wird rechtlich als juristische Person angesehen und dementsprechend bei der Besteuerung behandelt.

Auf den Gewinn der GmbH muss Körperschaftsteuer gezahlt werden. Ebenfalls ist die Gewerbesteuer abzuführen sowie der Solidaritätszuschlag.

Die Gewinnermittlung bei der GmbH (und damit die Ermittlung der Höhe der Körperschaftsteuer GmbH) unterliegt den Vorschriften des Körperschaftsrechts, einzelnen Bestimmungen des Einkommenssteuerrechts sowie diversen handelsrechtlichen Bestimmungen. Erwähnt sollte zudem werden, dass seit der Unternehmenssteuerreform 2008, die Gewerbesteuer der GmbH als Betriebsausgabe abgesetzt werden kann.

Berechnung der Körperschaftssteuer

Die Körperschaftsteuer beträgt 15% des  zu versteuernden Einkommens. Basis für die Ermittlung des zu versteuernden Gewinns ist die Steuerbilanz. Der Betrag wird auf volle Euro abgerundet. Hinzu kommt des Weiteren 5,5% Solidaritätszuschlag, der auf diesen Steuerbetrag erhoben wird.

Bei der Gewinnermittlung in der Steuerbilanz finden eine Reihe von Korrekturen statt, die durch Steuergesetze vorgegeben sind. Die Körperschaftssteuererklärung muss dem zuständigen Finanzamt jedes Jahr übermittelt werden.

Körperschaftsteuer Berechnung

Jahresüberschuss laut Handelsbilanz
+/- Korrekturen, z. B. bei abweichender Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens
Jahresüberschuss laut Steuerbilanz
+ verdeckte Gewinnausschüttungen
verdeckte Einlagen
+ nichtabziehbare Aufwendungen
+ Gesamtbetrag der Zuwendungen
+/− Kürzungen oder Hinzurechnungen bei
Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften
steuerfreie Einnahmen (z. B. Investitionszulagen)
+ Gewinnzuschläge
Investitionsabzugsbeträge
ERGIBT: Steuerlicher Gewinn, bzw. Einkommen für die Berechnung des Spendenabzugs
abzugsfähige Zuwendungen (nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)
ERGIBT: Gesamtbetrag der Einkünfte (i. S. d. § 10d EStG)
Verlustabzug (nach § 10d EStG)
ERGIBT: Einkommen
Freibeträge für bestimmte Körperschaften (§ 24, § 25 KStG)
ERGIBT: zu versteuerndes Einkommen

Unbeschränkte Steuerpflicht

Eine unbeschränkte Steuerpflicht, die Körperschaftsteuer abzuführen haben Personenvereinigungen, Körperschaften und Vermögensmassen. Voraussetzung:  sie haben ihren Sitz im Inland oder die Geschäftsleitung hat ihren Sitz in Deutschland. Mit dieser Regelung vermeidet der Gesetzgebern, dass ausländische Gesellschaften doppelt besteuert werden.

Beschränkte Steuerpflicht

Haben allerdings Personenvereinigungen, Vermögensmassen oder Körperschaften weder ihren Sitz in Deutschland, noch befindet sich die Geschäftsleitung hier, dann unterliegen die Einkünfte im Inland nur einer bedingten Steuerpflicht. Natürlich müssen hier etwaige Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtig werden.

Ebenfalls nur beschränkt steuerpflichtig sind kapitalertragsteuerpflichtige Einnahmen von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Als Beispiel für derartige kapitalertragsteuerpflichtige Einnahmen sind zum Beispiel Zinserträge zu nennen.

Allerdings sind die Körperschaften des öffentlichen Rechts dennoch verpflichtet, eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Wichtig ist es darauf hinzuweisen, dass Gesellschaften, für die eine beschränkte Steuerpflicht gilt, ebenso von einem ermäßigten Abgeltungssteuersatz profitieren. Dieser liegt bei 15%.

Wann beginnt die Pflicht zur Körperschaftsteuer?

Grundsätzlich muss das zu besteuernde Subjekt, also die Gesellschaft etc., bereits rechtlich existieren. Besteht zum Beispiel vor Gründung einer GmbH bereits eine Vorgründungsgesellschaft wie eine GbR, dann unterliegt diese Vorgründungsgesellschaft nicht der Pflicht zur Zahlung der Körperschaftsteuer.

Allerdings, und dies sei an dieser Stelle betont, beginnt die rechtliche Existenz NICHT erst mit dem Eintrag in das Handelsregister. Vielmehr beginnt die Steuerpflicht bereits, wenn eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung stattfindet.

Wann endet die Pflicht zur Körperschaftsteuer?

Ist die Liquidation einer Gesellschaft rechtsgültig beendet, dann endet auch die Pflicht zur Zahlung der Körperschaftsteuer.

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