Was Sie über den Vorsteuerabzug bei nicht steuerbaren Umsätzen wissen müssen

Ein Vorsteuerabzug steht all jenen Unternehmen zu, die aufgrund der Höhe ihres jährlichen Umsatzes (in Deutschland ab 50.000 Euro) zur Umsatzsteuer verpflichtet sind.
So ist die Regel und das funktioniert auch sehr gut. Zumindest im Inland.
Vorsteuerabzug bei nicht steuerbaren Umsätzen: Problem beim Absatz im Ausland
Probleme entstehen, wenn etwa ein deutscher Unternehmer im Ausland eine Leistung erbringt.
Denn die Umsatzsteuer ist in jenem Land zu zahlen, in dem die Leistung erbracht wird.
Beispiel: Ein Unternehmen für Garten- und Landschaftsbau aus Aachen errichtet in Holland ein Gewächshaus. Es hat dafür Aufwendungen, weil es etwa in Deutschland die Ware dafür kauft.
Da die Dienstleistung jedoch im Ausland erbracht wurde, unterliegt sie nicht der deutschen Umsatzsteuer. Dennoch hat der Unternehmer dafür Vorsteuer bezahlt.
Dürfen in Deutschland Umsätze, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, mit der hiesigen Vorsteuer verrechnet werden?
Die Frage ist nun, ob in Deutschland nicht steuerbare Umsätze (also Umsätze, die in Deutschland nicht der Umsatzsteuer unterliegen) in Deutschland mit der hiesigen Vorsteuer verrechnet werden dürfen.
Das gleiche Problem gilt natürlich ebenso in anderen Ländern der Europäischen Union.
Höchstrichterliche Entscheidung
Hierüber gibt es verschiedene höchstrichterliche Urteile in mehreren europäischen Ländern.
Sie führten alle nicht zu einem endgültigen Ergebnis, sodass der Europäische Gerichtshof angerufen werden musste.
Dieser entschied unter Berücksichtigung der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie, dass dem Unternehmer (natürlich nur im zu entscheidenden Einzelfall) ein Vorsteuerabzug zusteht.
Es ist also durchaus möglich, dass, obwohl der deutsche Fiskus keine Einnahme aus Warenverkauf oder Dienstleistung erhält, er dennoch Vorsteuer auf die zur Erzielung dieses Umsatzes erforderlichen Kosten an den Unternehmer zahlen muss.
Eigentlich erscheint dies unsinnig. Denn der nationale Fiskus hat dadurch Nachteile.
Im Endeffekt bedeutet es, dass, wenn Unternehmen ihre Dienstleistungen im EU Ausland erbringen, der deutsche Staat dafür zahlen muss.
Aber: Das funktioniert natürlich auch umgekehrt. Nur hat Deutschland als Exportweltmeister in diesem Fall die schlechteren Karten.
Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof soll jedoch die Handels- und Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union als eines ihrer höchsten Güter geschützt werden.
Man kann hierbei sehen, dass selbst durch einen so profanen Steuerfall große europäische Belange tief greifend berührt werden.
Durch solcherlei Entscheidungen wird das Primat der Politik gegenüber der Wirtschaft deutlich, was aber eigentlich eine Ausnahme ist. Denn normalerweise sagt die Wirtschaft der Politik, wo‘s lang geht.
Online Steuerberatung Vorsteuerabzug bei nicht steuerbaren Umsätzen
Sie haben eine steuerliche Frage zum Thema "Vorsteuerabzug bei nicht steuerbaren Umsätzen"? Fragen Sie einen Steuerberater online! -> So funktioniert die Online Steuerberatung