Was ist Vorsteuer: Vorsteuer Definition
Was ist die Vorsteuer, diese Frage stellen sich gerade Existenzgründer.
Da es von größter Wichtigkeit ist, dass die Steuer von Anfang an korrekt gehandhabt wird, bieten wir Ihnen eine Vorsteuer Definition, die Ihnen verdeutlichen wird, was unter dem Terminus Vorsteuer genau zu verstehen ist.
Was ist Vorsteuer nun genau?
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die der Verkäufer (Unternehmen) einer Ware oder einer Dienstleistung einem anderen Unternehmen (Käufer) in Rechnung stellt. Der Käufer erhält diese geleistet Vorsteuer vom Finanzamt zurück.
Vorsteuer Beispiel
Unternehmer X kauft beim Händler Y Büromaterial in Höhe von 119 Euro Brutto (100 Euro ist der Preis der eingekauften Waren, 19 Euro sind die in der Rechnung enthaltenen 19% Umsatzsteuer). Die in Rechnung gestellten 19 Euro (die Umsatzsteuer) ist die von Unternehmen X geleistete Vorsteuer, die Unternehmen X vom Finanzamt zurückerstattet bekommt.
Und, um die Frage was ist Vorsteuer noch weiter zu verdeutlichen:
Ganz vereinfacht lässt sich sagen, dass, findet ein Handel zwischen zwei Unternehmen statt, die in ein und derselben Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer zwei Aspekte hat, die sich steuerlich unterschiedlich für Käufer und Verkäufer auswirkt.
Der Verkäufer:
Umsatzsteuer, die ein Unternehmer seinem Kunden in Rechnung stellt, muss von ihm an das Finanzamt abgeführt werden.
Der Käufer:
Aus dem Blickwinkel des Käufers (Unternehmen) hingegen, ist die Umsatzsteuer, die durch den Händler in Rechnung gestellt wird Vorsteuer, die er vom Finanzamt zurückerhält.
Ein und dieselbe Umsatzsteuer wird also unterschiedlich behandelt. Einmal ist Betrag Umsatzsteuer X für den Verkäufer Umsatzsteuer, die er an das Finanzamt abführen muss. Auf der anderen Seite ist aus dem Blickwinkel des Käufers die Umsatzsteuer Vorsteuer, die er vom Finanzamt zurückerhält.
Letztendlich lässt sich damit die Vorsteuer Definition in zwei Sätzen zusammenfassen:
Zusammenfassung: Definition von Vorsteuer
Auf die Ausganglseistungen eines Unternehmens ist Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, die in den Ausgangsrechnungen bereits einbezogen wird.
Vorsteuer ist in den Eingangsleistungen eines Unternehmens enthalten; diese erhält ein Unternehmer vom Finanzamt zurück.