Mit dem Verlustvortrag den Staat an unternehmerischen Verlusten beteiligen

Alle Einkommen in Deutschland müssen versteuert werden, egal, ob sie aus selbstständiger, unternehmerischer oder angestellter Tätigkeit stammen.
Weil das so ist, kennt das Steuerrecht verschiedene Fachbegriffe, die nur bei einzelnen Besteuerungen Anwendung finden. Einer dieser Begriffe ist der Verlustvortrag. Es ist ein Fachbegriff aus der Unternehmensbesteuerung.
Ein unselbstständig Beschäftigter kann die Kosten, die er zur Erlangung seines Einkommens aufwenden muss, als Werbungskosten bei der einer Einkommensteuererklärung geltend machen.
Verlustvotrag: die Kosten gegen die Einnahmen rechnen
Der Unternehmer kann die Kosten, die notwendig sind, um seine unternehmerische Tätigkeit durchzuführen und Gewinn zu erwirtschaften, gegen die Einnahmen rechnen.
Entweder im Rahmen einer Einnahmeüberschussrechnung oder einer doppelten Buchführung. Dies passiert millionenfach jedes Jahr in Deutschland.
Mit dem Verlustvortrag Verluste steuerlich nutzen
Was aber, wenn die Ausgaben, die ein Unternehmer hat, höher sind als die jährlichen Einnahmen. Dann hat er einen Verlust. Wenn er dies genügend lange macht, ist die Firma insolvent. In dieser Situation entsteht der Verlustvortrag.
Wenn im Ergebnis der Gewinnermittlung eines Unternehmens eine negative Summe für den jährlichen Gewinn erscheint, also de facto ein Verlust, kann das Unternehmen diesen Verlust steuerlich nutzen.
Die Verlustzuweisung beantragen
Das Finanzamt stellt dann auf Antrag eine Verlustzuweisung fest. Diese negativen Einnahmen in einem Kalenderjahr können, ebenfalls auf Antrag, auf das letzte oder das vorletzte Jahr zurückgetragen werden.
Was sind die steuerliche Auswirkung eines Verlustsvortrages?
Das hat steuerliche Wirkung, da sich die Steuer des betreffenden Jahres verringert. Wenn ein Verlustrücktrag nicht möglich ist, dann ist der Verlustvortrag möglich.
Der negative Gewinn des vergangenen Steuerjahres wird auf das nächste oder übernächste Jahr vorgetragen. Er mindert dann die in diesem Jahr zu zahlenden Steuern.
Auf diese Weise erreicht der Fiskus, das Unternehmen nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben. Jedenfalls in steuerlicher Hinsicht.
Den Verlustvortrag beantragen
Allerdings müssen diese Verlustrückträge und Verlustvorträge jedes Jahr erneut beim Finanzamt beantragt werden. Eine solche Beantragung bedeutet auch, dass das Finanzamt durchaus die Anerkennung dieser verweigern kann.
Ein Nachteil des Verlustvortrages
Das Prinzip des Verlustvortrags hat für den Unternehmer noch einen weiteren Haken. Es schränkt unter Umständen die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Unternehmers ein.
Diese bestehen etwa darin, dass der Unternehmer bestimmte Ausgaben in einem Jahr durchführt oder bewusst nicht durchführt.
Ein Verlustvortrag wirkt wie eine zusätzliche Ausgabe in dem entsprechenden Jahr und kann durchaus nicht im Sinne des Unternehmers sein.