Die Umsatzsteuervoranmeldung erklärt: Was ist die Umsatzsteuervoranmeldung und wie übermitteln Sie diese an das Finanzamt

UmsatzsteuervoranmeldungGrundlage für die Umsatzsteuervoranmeldung ist  § 18 UStG. Die Umsatzsteuervoranmeldung muss von jedem Unternehmen in Deutschland vierteljährlich oder monatlich abgegeben werden.

In der Umsatzsteuervoranmeldung wird die entstandene Umsatzsteuer ans Finanzamt gemeldet und in der Folge abgeführt.

Endet das Steuerjahr, ist die Jahres-Umsatzsteuererklärung fällig.

In der Jahres-Umsatzsteuererklärung werden schon geleistete Zahlungen angerechnet.

Sinn und Zweck der Umsatzsteuervoranmeldung

Grundsätzlich ist die Umsatzsteuer eine Jahressteuer. Um allerdings Zahlungsausfälle zu vermeiden und sich überdies einen Zinsvorteil zu sichern, wird von Unternehmern eine monatliche bzw. vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung gefordert.

Doch auch Unternehmer haben einen Vorteil (auch wenn dieser gerne übersehen wird): die durch die Umsatzsteuer verursachte Steuerlast wird nicht auf einmal fällig, sondern wird über das Jahr hinweg verteilt.

Durch die Verteilung kann Zahlungsschwierigkeiten vorgebeugt werden.

Nachdem Sie als Unternehmer außerdem die Vorsteuer bei Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurückerstattet bekommen, habe Sie auch hieraus einen finanziellen Vorteil.

Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung: monatlich oder vierteljährlich?

Ob Sie die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgeben müssen, legt das Finanzamt fest. Dabei richtet sich die festgesetzte Abgabefrist nach der Umsatzsteuerlast des vergangenen Steuerjahres.

Falls sich die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Ihr Unternehmen ändert, wird Sie das Finanzamt hierüber in Kenntnis setzen.

Liegt die Umsatzsteuerlast des Vorjahres zwischen 1000,01 Euro und 7500 Euro, dann besteht die Pflicht, die Umsatzsteuervoranmeldung einmal pro Quartal (also vierteljährlich) abzugeben.

Übersteigen die Zahllasten die Grenze von 7500 Euro, dann muss die Umsatzsteuervoranmeldung einmal pro Monat eingereicht werden.

Entbindung von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung

Stellt das Finanzamt fest, dass die Umsatzsteuerlast des Vorjahres unter 1000 Euro liegt, dann ist es der Steuerbehörde möglich, ein Unternehmen von der Pflicht Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben zu entbinden.

Eine Entbindung von der Pflicht der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen kann erst nach Ablauf des dritten Kalenderjahres vorgenommen werden. Die Umsatzsteuerlast des Vorjahres muss außerdem unter 1000 Euro liegen. Es entfallen dann auch etwaige Vorauszahlungen.

Wie ist die Frist zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für neu gegründete Unternehmen?

Die ersten zwei Jahre nach ihrer Gründung müssen Unternehmern, die Umsatzsteuervoranmeldung IMMER monatlich abgeben. Dies ist in § 18 Abs. 2 UStG festgelegt.

Die freiwillige Abgabe von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen

Grundsätzlich ist der Abgabezeitraum von Umsatzsteuervoranmeldungen nicht frei wählbar. Einzige Ausnahme: Hat ein Unternehmer ein Vorsteuerguthaben, das 7500 Euro übersteigt, dann hat er die Möglichkeit, freiwillig monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

Wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt eingehen?

Um die Umsatzsteuervoranmeldung fristgerecht einzureichen und Säumniszuschläge zu vermeiden, muss die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt bis zum 10. Tag, nachdem der Voranmeldungszeitraum abgelaufen ist, eingegangen sein.

Im Klartext heißt dies: müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben, dann muss die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar bis spätestens 10. Februar beim Finanzamt eingegangen sein.

Ist es möglich die Frist verlängern zu lassen?

Wenn Sie mehr Zeit zur Abgabe der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung benötigen, dann können Sie beim Finanzamt eine sogenannte Dauerfristverlängerung beantragen. Wird dieser stattgegeben, dann verlängert sich die Frist zur Abgabe um jeweils einen Monat.

In Klartext heißt dies: Wird eine Dauerfristverlängerung gewährt, dann muss zum Beispiel die Umsatzsteuervoranmeldung für Januar erst am spätestens 10. März beim Finanzamt eingehen.

Im Normalfall wird der Antrag auf Dauerfristverlängerung problemlos gewährt. Es bedarf auch keiner Begründung.

Einziger Nachteil: wir der Dauerfristverlängerung stattgegeben, dann wird eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 aus der Summe der Vorauszahlungen, die im Vorjahr geleistet wurden, fällig.

Wurde ein Unternehmen neu gegründet und wird eine Dauerfristverlängerung beantragt, dann werden die voraussichtlichen Umsätze geschätzt und auf die geschätzte Summe die Sonderzahlung von 1/11 veranschlagt.

Selbstverständlich gehen die Sondervorauszahlungen nicht verloren. Sie werden in der Umsatzsteuervoranmeldung von Dezember angerechnet.

Wichtig ist es zu wissen, dass Unternehmen, die die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich einzureichen haben und hierfür eine Dauerfristverlängerung beantragen, keine Sondervorauszahlung veranschlagt wird.

Eine Dauerfristverlängerung kann online mittels der ELSTERFormular Software beantragt werden. Mehr hierzu und den Download Link finden Sie hier.

Wie müssen Sie die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermitteln?

Seit dem 1. Januar 2013 darf die Umsatzsteuervoranmeldung nur noch elektronisch über Elster eingereicht werden. Nur in Härtefällen, die vom Finanzamt genehmigt werden müssen, ist es möglich, die Umsatzsteuervoranmeldung in schriftlicher Form abzugeben.

Um Ihre Umsatzsteuervoranmeldung 2014 über ELSTER elektronisch zu übermitteln, benötigen Sie zwei Dinge:

Zum einen eine Software, die über eine Schnittstelle zu ELSTER verfügt. (Stellen Sie beim Kauf von Software sicher, dass diese über eine ELSTER Schnittstelle verfügt), zum anderen müssen Sie sich bei ELSTER registrieren und erhalten dann ein elektronisches Zertifikat.

Mittels dieses elektronischen Zertifikates, das entweder auf Ihrem Computer oder auf einer CD bzw. USB Stick gespeichert wird, können Sie sich bei ELSTER bei jedem Login authentifizieren.

Die drei ELSTER Zertifikate

Die von Elster angebotenen Zertifikate sind in drei Sicherheitsversionen erhältlich: ELSTERBasis, ELSTERSpezial und ELSTERPlus. ELSTERBasis ist kostenlos. Wenn Sie sich für das kostenlose ELSTERBasis entscheiden wird das Zertifikat zur Authentifizierung auf Ihrem Computer gespeichert.

HIER KÖNNEN SIE SICH BEI ELSTER REGISTIEREN UND ERHALTEN DAS NÖTIGE ZERTIFIKAT

Wenn Sie die ELSTER Registrierung abgeschlossen und Ihr ELSTER Zertifikat erhalten haben, sind die Voraussetzungen gegeben, um Ihre Umsatzsteuervoranmeldung 2014 online dem Finanzamt zu übersenden.

ELSTER Software: ELSTERFormular  zur Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung 2014

Wie weiter oben angesprochen, gibt es zahlreiche Steuer Software, die über die zur Übermittlung der Umsatzsteuer Voranmeldung nötige Schnittstelle zu ELSTER verfügt. Alternativ zu käuflicher Steuersoftware bietet das Finanzamt auch eine eigene ELSTER Software, die kostenlos ist: ELSTERFormular

ELSTERFormular: die Elster Formularsoftware

ELSTERFormular ist eine kostenlose Formularsoftware. Sie erlaubt Ihnen, Steuerformulare einfach zu Hause an Ihrem Computer auszufüllen und diese sofort an das Finanzamt zu übersenden.

Wissen sollten Sie, dass ELSTERFormular eine reine Ausfüllsoftware ist,  d.h. Sie bietet Ihnen lediglich die benötigten Steuerformulare, die Sie mittels der Software ausfüllen und der Finanzbehörde übermitteln können.

Neben dem Formular für die Umsatzsteuervoranmeldung 2014 finden sich in Elster sämtliche weiteren wichtigen Steuerformulare wie:

  • Gewerbesteuerklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR),
  • Lohnsteuer-Anmeldung
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (für Arbeitgeber)
  • Antrag zur Dauerfristverlängerung

Es ist also absolut zu empfehlen die kostenlose Software ELSTERFormular herunterzuladen.

Hier können Sie ELTSTERFormular herunterladen

 Anleitung zur Umsatzsteuerübermittlung und zum Ausfüllen des Umsatzsteuervoranmeldungsformulars

Das Ausfüllen der Umsatzsteuervoranmeldung 2014 ist grundsätzlich nicht schwierig. Allerdings gibt es wohl gerade für Existenzneugründer eine gewisse Lernkurve, d.h. hat man es einmal geschafft, die Umsatzsteuervoranmeldung auszufüllen, stellt dies in Zukunft wohl kaum ein Problem dar und kann zügig erledigt werden.

Sinn macht es sicherlich, sich bereits vorab zu informieren, welche Felder die Umsatzsteuervoranmeldung 2014 beinhaltet und so im Vorfeld zu klären, welche Angaben benötigt werden.

Das Umsatzsteuervoranmeldung Formular 2014 können Sie hier einsehen. -> Umsatzsteuervoranmeldung Formular 2014

Eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen des Formulars „Umsatzsteuervoranmeldung“ erhalten SIe hier:
-> Anleitung zum Ausfüllen der Umsatzsteuervoranmeldung 2014

Erklärung: Schritt für Schritt Anleitung zur Anmeldung bei ELSTER

Erfahren Sie, wie Sie sich bei Elster registrieren.

http://www.youtube.com/watch?v=P9iUQtZxrxs

Elster aktivieren und erstes Login

Das Video erläutert die Aktivierung von Elster und das erste Login.





Die Vorsteuer und die Vorsteuer berechnen

Ein wesentlicher Punkt, der bei der Umsatzvoranmeldung von Relevanz ist und mit dem Sie sich unbedingt auseinandersetzen müssen, ist der Begriff der Vorsteuer.

Nähere Ausführungen über die Vorsteuer und wie die Vorsteuer berechnet wird, finden Sie in unserem Artikel Vorsteuer und Vorsteuer berechnen.

Daneben sollten Sie sich auch mit dem Thema Umsatz Steuer ID befassen und für sich klären, ob Sie eine Umsatzsteuer ID für Ihr Unternehmen benötigen.

Zur Berechnung der Umsatzsteuer bieten wir Ihnen unseren kostenlosen Umsatzsteuer Rechner.

Weitere Formulare zur Umsatzsteuervoranmeldung

-> Antrag auf Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung
-> Formular zur Umsatzsteuererklärung 2013
-> Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2013

-> Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2013

Online Steuerberatung Umsatzsteuervoranmeldung

Sie haben eine steuerliche Frage zum Thema "Umsatzsteuervoranmeldung"? Fragen Sie einen Steuerberater online! -> So funktioniert die Online Steuerberatung

Umsatzsteuervoranmeldung