Umsatzsteuer als Freiberufler: wann sollte man sich für die Kleinunternehmeheregelung entscheiden?

Das Thema Umsatzsteuer ist für viele freiberuflich tätige Menschen ein Horror.
Sie wollen sich mit ihrem Beruf, ihrer Profession befassen und nicht mit irgendwelchen Steuerangelegenheiten.
Dennoch kommen sie nicht drumherum.
Bereits vor Beginn der Tätigkeit muss man sich entscheiden, ob man die Umsatzsteuer als Freiberufler zahlt oder die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt
Bereits zu Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit müssen sie die Entscheidung treffen, ob sie die Kleinunternehmerregelung entsprechend $4 Einkommensteuergesetz in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Davon ist abhängig, ob der Freiberufler Umsatzsteuer zahlen muss oder nicht.
Diese Entscheidung kann er jedoch nur dann treffen, wenn sein voraussichtlicher Umsatz nicht mehr als 17.500 € im Jahr beträgt.
Hier sollte sich der Unternehmensgründer auf freiberuflicher Basis im Rahmen der Gründungsformalitäten mit einem Steuerberater kurzschließen.
Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung
Es hat Vor- und Nachteile, sich für oder gegen die Kleinunternehmerregelung zu entscheiden. Der Vorteil ist, dass der Freiberufler sich von nun an nicht mehr um das Thema Umsatzsteuer kümmern muss.
Mindestens 5 Jahre lang. Denn diese einmal getroffene Entscheidung lässt sich erst in 5 Jahren revidieren. Es sei denn, im Laufe dieser 5 Jahre stellt sich heraus, dass sein Umsatz deutlich über der Bemessungsgrenze liegt. Dann muss er automatisch Umsatzsteuer zahlen.
Einer der Nachteile ist, dass er auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf.
Außerdem muss er auf den Rechnungen vermerken, dass er zur Kleinunternehmerregelung optiert hat.
Damit ist gegenüber anderen Unternehmen klar, dass das eine ganz kleine Firma ist. Und dieses Unternehmen wird sich möglicherweise überlegen, ob es mit so einem kleinen Unternehmen Geschäfte machen möchte oder nicht.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass der Freiberufler mit Kleinunternehmerregelung die Vorsteuer nicht gegen sie Umsatzsteuer abrechnen kann.
Vorsteuer ist jene Steuer, die jeder Endverbraucher, der eine Dienstleistung oder Ware erwirbt, zahlen muss.
Ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer, also auch ein Freiberufler, kann diese, Vorsteuer genannte Abgabe, gegen die von ihm eingezogene Umsatzsteuer verrechnen.
Dadurch werden, gerade in der Gründungsphase, Einrichtungsgegenstände, Maschinen, Dienstleistungen wie der Steuerberater usw. wesentlich preiswerter.
Wer also viele Anfangsinvestitionen hat, sollte auf die Option verzichten.
Umsatzsteuer: Freiberufler müssen die Tätigkeit dem Finanzamt melden
Umsatzsteuerpflichtige Freiberufler müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.
Sie erhalten dann vom Finanzamt eine Umsatzsteuernummer für die Umsatzsteuer Freiberufler, unter der sie monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen.
Umsatzsteuer vierteljährlich oder jährliche Umsatzsteuererklärung: das Finanzamt entscheidet
Nach 2 Jahren kann das Finanzamt in Bezug auf die Umsatzsteuer Freiberufler entscheiden, dass nur noch eine vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldung oder jährliche Umsatzsteuererklärung erforderlich ist.
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