Die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe

Umsatzsteuer als Betriebsausgabe
Umsatzsteuer als Betriebsausgabe

Jedes Unternehmen mit mehr als 50.000 Euro Umsatz im Jahr ist verpflichtet, Umsatzsteuer einzunehmen.

KMU, Selbstständige und Freiberufler oder kleine Gewerbetreibende, die solche Umsätze nicht erreichen, können sich als Kleinunternehmer einstufen lassen und sind dann von der Umsatzsteuer befreit.

Umsatzsteuer / Vorsteuer – durchlaufende Posten

Umsatzsteuer und Vorsteuer sind für Unternehmen immer nur ein durchlaufender Posten.

Sie machen lediglich Arbeit und bringen dem Unternehmer kein Geld. Höchstens Ärger mit dem Finanzamt.

Die Umsatzsteuererklärung

Trotzdem, er kommt nicht umhin, jährlich eine Umsatzsteuererklärung sowie regelmäßig Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben.

In diesen Erklärungen werden die vereinnahmte Umsatzsteuer, die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben usw. dem Finanzamt mitgeteilt.

Die Umsatzsteuer ist eine Betriebsausgabe

Bei der Ermittlung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben zählt die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe mit.

Das erscheint zunächst kurios. Denn die Umsatzsteuer erhält ja das Unternehmen von seinem Kunden, wenn dieser eine Ware oder Dienstleistung bezahlt. Müsste also eigentlich eine Einnahme sein.

Warum ist die Umsatzsteuer keine Betriebseinnahme?

Umsatzsteuer ist deshalb keine Einnahme, weil sie ja gleich wieder ausgegeben werden muss. Denn das Finanzamt holt sie sich zeitnah wieder.

Der Unternehmer nimmt lediglich im Auftrag des Staates die Umsatzsteuer ein. Sie gehört ihm also nicht.

Er muss sie unverzüglich an das Finanzamt weiterreichen, also eine Ausgabe tätigen. Dementsprechend ist die Umsatzsteuer eine Betriebsausgabe und wird auch so berechnet.

Das Gegenteil der Umsatzsteuer, die Vorsteuer, ist hingegen eine Einnahme. Denn diese erhält der Unternehmer vom Fiskus zurück, er nimmt sie also ein.

Unternehmerische Buchhaltung + Steuerberater – beste Lösung

Diese ganzen Abhängigkeiten kann letztendlich nur ein Steuerberater kennen und nutzen. Er sollte auch die Umsatzsteuererklärungen für ein Unternehmen erstellen.

Natürlich ist der dabei auf die Zuarbeit der unternehmerischen Buchhaltung angewiesen.

Diese muss bereits bei der Fakturierung durch entsprechende Buchungssätze Umsatz- und Vorsteuer als Ausgabe beziehungsweise Einnahme ausweisen.

Das lernt jeder Buchhalter bei der Ausbildung im betrieblichen Rechnungswesen. Heutzutage erledigen das natürlich Computer.

Wobei die Computerprogramme selbstständig den richtigen Steuersatz (19 Prozent oder 7 Prozent) der richtigen Ware oder Dienstleistung zuordnen können.

Die exakte Uuordnung ist für nicht bilanzierungspflichtige Unternehmen von höchster Relevanz

Entscheidend ist eine genaue Zuordnung also nur noch für jene Unternehmen, die nicht bilanzierungspflichtig sind und eine Einnahme/Ausgabe Rechnung durchführen dürfen.

Wenn Sie dafür kein Computerprogramm verwenden, sondern beispielsweise eine Excel Tabelle, sollten sie diese sehr genau anlegen.

So führt etwa die Zuordnung einer Ware zu einem falschen Umsatzsteuersatz zu einem deutlich anderen Betriebsergebnis.

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