Was ist die Umsatzsteuer genau?

UmsatzsteuerDie Umsatzsteuer wird allgemein mit dem Kürzel USt abgekürzt. Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um eine indirekte Steuer.

Indirekte Steuer deshalb, weil sie nicht vom Verbraucher direkt, sondern vom Unternehmer erhoben wird. Im Normalfall leitet der Verkäufer die Umsatzsteuer an das Finanzamt weiter.

Da die Umsatzsteuer im Ergebnis nur die Differenz zwischen der Einnahme durch eine Waren- oder Lieferung einer Dienstleistung und die durch den Handelspartner bewirkte Vorausleistung besteuert, wird die Umsatzsteuer auch allgemeinhin als „Mehrwertsteuer“ bezeichnet.

Um es auf den Punkt zu bringen:  der Umsatz, der durch den Kauf einer Gegenleistung wie einer Ware oder Leistung entsteht, wird durch die Umsatzsteuer besteuert.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer in Deutschland?

Seit dem 1.1.2007 beträgt die Umsatzsteuer in Deutschland entweder 19% oder es gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7%.

Generell werden auf alle Waren und Dienstleistungen 19% Umsatzsteuer durch den Verkäufer aufgeschlagen. Allerdings gibt es eine ganz Reihe an Ausnahmen. Hier gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7%.

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7%

Gemäß § 12 Abs.2 UStG gilt für bestimmte Leistungen oder Waren ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7%. Dies gilt für Zeitungen und Bücher, Lebensmittel, Hotelübernachtungen und Kunstgegenstände.

Leider ist nicht selten kaum nachvollziehbar, warum in bestimmten Fällen ein ermäßigter Umsatzsteuersatz gilt. So zahlt man für Essen to Go 7% Umsatzsteuer. Verzehrt man jedoch das Essen auf einem Stuhl an einer Imbissbude, werden hier 19% Umsatzsteuer fällig.

Getränke und Essen, das im Kino gekauft und dort sitzend während des Films verzehrt wird, wird ebenfalls nur mit 7% besteuert. Ähnliches bei Getränken. Generell werden Getränke mit 19% besteuert. Eine Ausnahme stellen Milch und Wasser dar. Hier fallen wiederum nur 7% Umsatzsteuer an.

Wie weiter oben bereits angesprochen ist die Höhe der Umsatzsteuer in §12 des Umsatzsteuergesetzes geregelt. Dieser wird ergänzt durch zwei Anhänge, die aus Tabellen mit 54 Kategorien bestehen.

Da es auch für Finanzbeamte in so einigen Fällen nicht klar nachzuvollziehen ist, ob eine Umsatzsteuer von 7% oder 19% erhoben werden muss, hat das Ministerium ein 140 Seiten langes Schreiben an die deutschen Finanzbeamten versandt, das ihnen bei der Einteilung helfen soll. Über 300 Gerichtsentscheidungen haben sich in den letzten Jahren mit dieser Thematik befasst.

Es ist offensichtlich: wenn Sie Unternehmer sind, dann sollten Sie unbedingt von einem Fachmann wie einem Steuerberater klären lassen,  ob für Sie ein Umsatzsteuersatz von 19% gilt, oder ob Sie den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%  auf Ihren Rechnungen aufführen können.

Natürlich dies auch nur in dem Fall, dass Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen und ohnehin überhaupt keine Umsatzsteuer ausweisen müssen.

Denn nicht jeder Unternehmer in Deutschland muss automatisch Umsatzsteuer zahlen. Unternehmer, die unter die Kleinunternehmerregelung fallen, sind von der Umsatzsteuer befreit.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Im Umsatzsteuergesetz findet sich eine Regelung, die Selbstständige, kleine Unternehmern und Existenzgründer, die nur über geringe Umsätze verfügen, unter bestimmten Umständen von umsatzsteuerlichen Pflichten befreit. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf eben diese Vorgabe im Umsatzsteuergesetz.

Als Kleinunternehmer gelten dabei alle Unternehmer, die im vorausgegangenen Steuerjahr einen Umsatz hatten, der unter 17.500 Euro lag. Überdies darf nicht zu erwarten sein, dass der Umsatz im laufenden Steuerjahr 50,000 Euro überschreitet.

Wie wird der Umsatz für die Kleinunternehmerregelung ermittelt?

Der Umsatz, der bei der Kleinunternehmerregelung zugrunde gelegt wird, besteht aus sämtlichen tatsächlich vereinnahmten Entgelten im Kalenderjahr. Zum Abzug gebracht werden die Umsätze aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die Teil des Anlagevermögens sind.

Sie sind Existenzgründer: was gilt für Sie?

Wenn Sie mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit gerade erst begonnen haben, dann gilt der zu erwartende Umsatz. Erwarten Sie, dass Ihre Einnahmen die Umsatzgrenze von 17.500 Euro im laufenden Kalenderjahr nicht übersteigen, dann gelten Sie als Kleinunternehmer.

Wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, dann können (wohlgemerkt können, nicht müssen) Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.

Im Klartext heißt dies, dass Sie auf Ihre Umsätze keine Umsatzsteuer erheben dürfen. Sollten allerdings Ihre Umsätze die Grenze überschreiten, dann müssen Sie Umsatzsteuer ausweisen.

Wie ist die Vorgehensweise, wenn Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchten?

Wenn Sie gerade erst mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit begonnen haben und keinen Umsatz erwarten, der die Grenze von 17.500 Euro im laufenden Kalenderjahr  überschreitet und es für sich als sinnvoll erachten, die Umsatzsteuer nicht auszuweisen, dann müssen sie dies dem Finanzamt mitteilen.

Wichtig ist es außerdem zu wissen, dass Sie sich mit dieser Entscheidung für 5 Jahre binden (außer natürlich Ihr Umsatz steigt im Verlauf der Jahre über die Grenze von 17.500 Euro, dann müssen Sie ohnehin Umsatzsteuer ausweisen). Die Rechtsgrundlage hierzu findet sich im Umsatzsteuergesetz: § 19 Abs. 1 und 2.

Sie können auf die Kleinunternehmerregelung verzichten

Wie weiter oben bereits angesprochen können Sie für die Kleinunternehmerregelung optieren, müssen aber nicht. Sie können freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Umsatzsteuer auszuweisen hat nämlich nicht nur Nachteile. Es gibt auch deutliche Vorteile.

In welchem Fall Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten sollten

So können Sie, wenn Sie Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen, die gezahlte Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend machen, die Ihnen durch andere Unternehmen in Rechnung gestellt wurde.

Der Vorsteuerabzug ist natürlich von Vorteil, wenn Sie Dienstleistungen und Waren von anderen Unternehmen in größerem Umfang erwerben, denn wenn Sie für die Umsatzsteuer optieren, erhalten Sie diese gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück.

Sie sollten sich also reiflich überlegen, ob Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden möchten oder aber die Variante wählen, Umsatzsteuer auszuweisen.

In vielen Fällen ist es ratsam, einen Steuerberater aufzusuchen. Dieser wird Ihre Situation analysieren und Ihnen Klarheit verschaffen, was in Ihrer Situation am sinnvollsten ist.

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