Ist eine GmbH vorsteuerabzugsberechtigt? Was ist zu beachten?

Ob eine GmbH vorsteuerabzugsberechtig ist, das kommt drauf an. Eine prosperierende Firma, die die juristische Form einer GmbH gewählt hat, sollte umsatzsteuerpflichtig und damit vorsteuerabzugsberechtigt sein.
Die meisten Firmen, auch GmbHs, fangen jedoch klein an. Unternehmen in der Gründungsphase, egal welcher Rechtsform, können im Jahr der Gründung entscheiden, ob sie künftig umsatzsteuerpflichtig sein möchten oder nicht.
Der Umsatz im Gründungsjahr
Neben anderen Voraussetzungen ist die wichtigste, dass der Umsatz im Gründungsjahr nicht mehr als 17.500 € betragen darf.
Wohlgemerkt Umsatz, nicht Gewinn. Weiter ist die Bedingung, dass im Folgejahr nicht mehr als 50.000 € Umsatz vorhanden sind.
Das könnte bei einer GmbH schon problematisch sein. Wer diese Grenzwerte nicht erreicht, kann sich spätestens bei der ersten Steuererklärung für die Kleinunternehmerregelung entscheiden.
Er ist dann nicht zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet, aber auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Die GmbH und das Abführen der Umsatzsteuer
Eine GmbH, die vorsteuerabzugsberechtigt ist, muss die beim Verkaufen ihrer Leistungen eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Das Unternehmen nimmt die Umsatzsteuer sozusagen stellvertretend für das Finanzamt ein.
GmbH und die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung
Damit der Staat möglichst schnell von der kassierten Umsatzsteuer profitieren kann, müssen Unternehmen mehrmals im Jahr eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Jedenfalls dann, wenn die Umsatzsteuer über 1000 € pro Jahr liegt. Den genauen Rhythmus legt das Finanzamt fest.
Die Vorsteuer
Bei der Abgabe dieser Umsatzsteuervoranmeldung und im Folgejahr bei der Umsatzsteuererklärung werden sowohl Umsatzsteuer als auch Vorsteuer eingetragen, die Differenz wird vom Finanzamt erstattet respektive eingefordert.
Berechnung der Vorsteuer
Wie berechnet sich die Vorsteuer? Die Vorsteuer ist jene Summe, die der Unternehmer beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen an das liefernde Unternehmen zahlen muss.
Dadurch, dass Vorsteuer und Umsatzsteuer miteinander verrechnet werden, muss der Unternehmer stets nur den Nettowert der gekauften Waren bezahlen. Auf diese Weise belastet die Mehrwertsteuer ausschließlich den Endverbraucher.
Sie ist deshalb eine Steuer, mit der die Wirtschaft eigentlich überhaupt nichts zu tun hat, außer viel Arbeit für das Finanzamt.
Fazit: Ist eine GmbH vorsteuerabzugsberechtigt?
Im Allgemeinen ist eine GmbH meist vorsteuerabzugsberechtigt. Das ergibt sich schon allein daraus, dass sie davon einen Vorteil hat, da sie für eingekaufte Waren und Dienstleistungen weniger bezahlen muss.
Sollte sie jedoch ein Kleinunternehmen sein, auch das gibt es in der Rechtsform einer GmbH, kann sie alle fünf Jahre zwischen Vorsteuerabzugsberechtigung nicht Vorsteuerabzugsberechtigung wählen, wenn es der Umsatz zulässt.
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