Das Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung

Zu Zeiten der Steuererklärungen aus Papier mussten all jene Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig waren, mühsam ein mehrseitiges Formular für das Finanzamt ausfüllen.
Und das, je nach Höhe der Umsatzsteuer, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch nur jährlich.
In diesem wurden sämtliche Brutto- und Nettobeträge der verkauften Waren und Dienstleistungen aufgeführt, ebenso die der eingekauften.
Daraus ergaben sich dann die vom Unternehmen im Auftrag des Finanzamtes eingenommene Umsatzsteuer und die vom Unternehmen gezahlte Vorsteuer.
Die Differenz wurde monatlich, viertel- oder halbjährlich an das Finanzamt gezahlt beziehungsweise vom Finanzamt gefordert.
Das Formular zur Umsatzsteuervoranmeldung ist passé
In Zeiten der elektronischen Steuererklärung ist das passé. Es gibt kein Formular aus Papier mehr für die Umsatzsteuervoranmeldung. Das Ganze geht es nur noch am Computer.
Allerdings sehen die Computerformulare genau aus wie die aus Papier, sodass keine große Umstellung erforderlich ist. Mit dem Unterschied, dass diese in den seltensten Fällen noch händisch ausgefüllt werden müssen. Obwohl das möglich ist.
Die Finanzämter der einzelnen Bundesländer stellen über die Elsterschnittstelle alle Finanzformulare zum Ausfüllen zur Verfügung.
Ein elektronisches Formular zur Umsatzsteuervornameldung ist heute Teil der Buchhaltungssoftware
Wer Umsatzsteuer zahlen muss, hat jedoch soviel Umsatz, dass er schon wegen der übrigen Buchhaltung ein Computerprogramm dafür benötigt.
Und alle für Unternehmen verwendbaren Buchhaltungsprogramme haben eine Elsterschnittstelle. Sie füllen automatisch die entsprechenden Steuerformulare aus.
Das betrifft die Umsatzsteuervoranmeldung, die Umsatzsteuererklärung und gegebenenfalls die Einnahme-Ausgabenrechnung (dies gilt so jedenfalls für Unternehmen, die keine Bilanz erstellen müssen).
Kein Unternehmer, auch kein selbstständiger oder Freiberufler, muss sich also, wenn er sich bezüglich der Buchhaltungssoftware richtig beraten lassen hat, ein Umsatzsteuerformular mehr ausfüllen. Dennoch sollte er wissen, was dabei passiert.
Denn er ist verantwortlich für die Abgabe sämtlicher Steuererklärungen, auch für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung.
Die Verantwortung kann weder auf einen Steuerberater noch ein Buchhaltungsprogramm übertragen werden.
In welchem Rhythmus muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?
In welchem Rhythmus eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden muss, hängt vom Zeitpunkt nach der Gründung eines Unternehmens und dessen Umsatz ab.
In den ersten zwei Jahren nach Gründung muss jedes Unternehmen monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.
Das Finanzamt entscheidet dann anhand der Höhe der Umsatzsteuer, welchen Rhythmus es fordert. Wenn ein Unternehmen nach zwei Jahren nur eine jährliche Umsatzsteuer bis zu 1000 € zu zahlen hat, entfällt die Umsatzsteuervoranmeldung komplett.
Es genügt dann die Umsatzsteuererklärung im Folgejahr.
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