Abziehbare Vorsteuerbeträge: was Sie wissen sollten

Vorsteuer ist einer der steuerrechtlichen Begriffe, die für den normalen Bürger unverständlich ist.
Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer hat er schon öfter gehört, aber was sind Vorsteuerbeträge? Da dieser Begriff lediglich für Unternehmen wichtig ist, muss der Steuerbürger das nicht wissen.
Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler hingegen haben damit regelmäßig zu tun.
Was versteht man unter Vorsteuer?
Die Vorsteuer ist, kurz gesagt, jene Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Kauf von Waren und Dienstleistungen an den verkaufenden Unternehmer zahlen muss.
Abziehbare Vorsteuerbeträge sind also jene Summen, die der verkaufende Unternehmer als Umsatzsteuer auf seiner Rechnung ausweist.
Diese kann der kaufende Unternehmer in Form der Vorsteuer abziehen.
So läuft der Abzug der Vorsteuer ab
Das läuft konkret folgendermaßen: Ein Unternehmen muss monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
In dieser erklärt er die erzielten Einnahmen, Ausgaben, die gezahlte Umsatzsteuer und die eingenommene Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer, die dieser Unternehmer von seinen Kunden eingenommen hat, muss er an das Finanzamt abführen. Sie ist bei ihm nur ein durchlaufender Posten.
Von dieser zu zahlenden Summe kann er jedoch die an andere Unternehmen gezahlte Umsatzsteuer, eben die Vorsteuer, abziehen. Genau das sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge.
Durch dieses Verfahren ist gewährleistet, dass das gesamte System der Mehrwertversteuerung dem Unternehmen keinen wirtschaftlichen Schaden zufügt.
Der Unternehmer muss also, am Betriebsergebnis betrachtet, weder Umsatzsteuer zahlen noch kann er die erhalten Umsatzsteuer einbehalten.
Umsatzsteuer = Betriebsausgabe – Vorsteuer = Betriebseinnahme
Dennoch, eine Umsatzsteuer ist zunächst eine Betriebsausgabe, Vorsteuer eine Betriebseinnahme. Das ist besonders dann wichtig, wenn es um die Bewertung des betrieblichen Umsatzes geht.
Denn in diesem Umsatz ist zunächst die Umsatzsteuereinnahme enthalten.
Ein Steuerberater hilft weiter!
Klingt alles kompliziert, ist es aber nicht. Jedenfalls nicht für Steuerfachleute. Ab einem bestimmten Umsatz ist es daher immer empfehlenswert, einen Steuerberater zurate zu ziehen.
Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind Bestandteil jeder Umsatzsteuervoranmeldung.
Im Folgejahr wird, im Rahmen der sonstigen betrieblichen Steuererfordernisse, eine Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt abgegeben.
Diese ist keine Addition der Umsatzsteuervoranmeldungen. Vielmehr werden aus dem dann für das ganze Jahr vorliegenden ökonomischen Werten die Summen für Umsatzsteuer und Vorsteuer gebildet.
Dadurch können eventuelle marginale Fehler, die im Laufe des Jahres entstanden sind, ausgeglichen werden.
Übrigens: Das Finanzamt legt Wert darauf, dass nach Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuererklärung innerhalb von 4 Wochen die Differenz daraus dem Finanzamt überwiesen wird.
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