Das Steuerrecht in Deutschland

steuerrecht in deutschöandIn Deutschland ist das Steuerrecht ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts.

Im deutschen Steuerrecht geregelt wird die Erhebung und Festsetzung von Steuern.

Für die Erhebung und Festsetzung von Steuern kommt die Abgabenordnung (AO) zur Anwendung. In der AO sind die vordergründigen Vorschriften des Steuerverfahrensrechts verankert.

Allerdings, und hier zeigt sich, wie kompliziert das deutsche Steuerecht ist,  sind konkrete Bestimmungen, welche die Höhe einer Steuerschuld festlegen, in zahlreichen Einzelgesetzen zu finden.

Und zu guter Letzt werden auch Rechtsnormen, die sich mit der Finanzgerichtsbarkeit und der Steuerverwaltung befassen, zum Steuerrecht gezählt.

Grundsätzlich findet eine Einteilung des Steuerrechts in allgemeines Steuerrecht und besonderes Steuerrecht statt.

Allgemeines Steuerrecht

Das allgemeine Steuerrecht umfasst die Rechtsgebiete, die sich mit Einzelsteuern befassen wie die Abgabenordnung (AO), Finanzgerichtsordnung, Finanzverwaltungsgesetz, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Besonderes Steuerrecht

Beim besonderen Steuergesetz hingegen stehen Einzelsteuergesetze im Vordergrund wie das Umsatzsteuergesetz, Körperschaftssteuergesetz, Einkommensteuergesetz etc.

Grundprinzipien des Steuerrechts

Geprägt wird das Steuerrecht durch grundlegende Prinzipien, die dem Grundgesetz entlehnt sind wie Sozialstaatsprinzip, Gesetzmäßigkeit der Besteuerung, Besteuerung der Leistungsfähigkeit, Nettoprinzip und Gleichmäßigkeit der Besteuerung.

Dies kurze Darlegung der Art und Weise wie das deutsche Steuerrecht sich gestaltet, macht bereits deutlich, wie schwierig sich eine Rechtsfindung gestaltet. Für Laien ist es kaum möglich, sich einen Überblick über das deutsche Steuerrecht zu verschaffen.

Kein Wunder also, dass es gerade bei steuerlichen Rechtsproblemen angebracht ist, sich an einen Fachanwalt für Steuerrecht zu wenden.

Steuerrecht und Steuergesetzgebung – ein politischer Streitpunkt

Gerade, weil jeder deutsche Bürger mit den Steuern direkt oder indirekt konfrontiert ist und das deutsche Steuerrecht sich so komplex gestaltet, ist es kein Wunder, dass das Steuerrecht und die Steuergesetzgebung einen politischen Streitpunkt darstellen. Hauptkritikpunkt ist die Komplexität des Steuerrechts sowie der Spitzensteuersatz und die Lücken, die es gerade Gutverdienenden ermöglichen, durch Alternativen in der Gestaltung ihre Steuerlast zu senken.

Steuerstrafrecht

Zur Rechtsfindung bei steuerstrafrechtlichen Problemstellungen dienen primär die Abgabenordnung und das Strafgesetzbuch. Unter dem Steuerstrafrecht versteht man vorrangig alle Sanktionen und Gesetze, die bei Verstößen gegen das deutsche Steuerrecht Anwendung finden. Signifikant für das Steuerstrafrecht ist die Verknüpfung des besonderen Strafrechts mit dem gegebenen strafrechtlichen Tatbestand.

Die Steuerhinterziehung

Im Fokus des Steuerstrafrechts steht dabei zumeist der Straftatbestand der Steuerhinterziehung. So mach sich jeder der Steuerhinterziehung strafbar, der bei Abgabe der Steuererklärung falsche oder unvollständige Angaben macht. Und auch, wer sich, obgleich er der Pflicht unterliegt, eine Steuererklärung abzugeben, dieser widersetzt, macht sich unter Umständen der Steuerhinterziehung strafbar.

Was konkret als pflichtwidrig anzusehen ist, das wird basierend auf den einzelnen Vorschriften des besonderen Steuerrechts festgelegt. Zur Anwendung kommen hier zumeist das Umsatzsteuergesetz und das Einkommensteuergesetz.

Unterscheidung: Steuerordnungswidrigkeit und Steuerstraftat

Wichtig ist es in diesem Zusammenhang zu wissen, dass der Gesetzgeber zwischen Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstraftaten unterscheidet.

Steuerordnungswidrigkeiten werden normalerweise mit einer Geldstrafe geahndet, Steuerstraftaten werden im Regelfall mit Geldstrafen oder / und Freiheitsstrafen sanktioniert.

In unserer Kategorie „Steuerrecht“  stehen Darlegungen, die sich mit dem Steuerrecht und dem Steuerstrafrecht befassen, im Vordergrund. Sie finden hier nicht nur Artikel, die sich mit dem Steuerrecht im Allgemeinen befassen, sondern auch Ausführungen bezüglich des Steuerstrafrechts und aktuelle Urteile.

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