Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung StrafeWenn Sie oder ein Angehöriger etc. dem Verdacht einer Steuerhinterziehung unterliegen, dann gilt vermutlich Ihr Hauptaugenmerk der Frage, wie die Steuerhinterziehung Strafe anzusetzen ist und wie das Verfahren genau abläuft.

Auch werden Sie sich die Frage stellen, ob die Steuerhinterziehung bereits verjährt ist.

 Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung

Die Höhe der Strafe bei Steuerhinterziehung hängt primär von zwei Faktoren ab: zum einen die Schuld des Täters und zum anderen vom gesetzlichen Strafrahmen.

Steuerhinterziehung kann nach dem § 370 der Abgabenordnung entweder mit einer Geldstrafe bestraft werden oder aber mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Liegt ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung vor, dann kann eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren verhängt werden.

Wann liegt ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung vor?

Sicherlich fragen Sie sich, ab wann eine Hinterziehung von Steuern als besonders schwer zu werten ist.

Ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Amtsträger in die Hinterziehung involviert ist. Ebenso liegt ein besonders schwerer Fall vor, wenn Belege gefälscht wurden. Auch die Höhe der hinterzogenen Steuern spielt eine Rolle.

Wurde die Steuerhinterziehung bandenmäßig oder gewerbsmäßig begangen, dann ist eine Freiheitsstrafe von 1-10 Jahren möglich.

Steuerhinterziehung Geldstrafe

Wird Steuerhinterziehung mit einer Geldstrafe bestraft,  dann erfolgt dies immer in Tagessätzen.

Die Höhe der Tagessätze wird basierend auf dem Nettoeinkommen berechnet. Zum Abzug werden hierbei Unterhaltsverpflichtungen und Steuern gebracht. Auch Mietverpflichtungen und andere Verbindlichkeiten können berücksichtigt werden.

Die Tagessätze können ein Minimum von 5 Tagessätzen betragen und maximal 360. Nach § 40 StGB kann ein Tagessatz von bis zu 5000 Euro verhängt werden.

Steuerhinterziehung Freiheitsstrafe

Wird bei einer Steuerhinterziehung eine Freiheitsstrafe verhängt, dann wird diese in vielen Fällen zur Bewährung ausgesetzt (§ 47 Abs. 1, § 56 Abs. 3 StGB).

Dies gilt bei Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Allerdings ist eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung nur dann möglich, wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass der Verurteilte aus seinem Fehlverhalten gelernt hat.

Bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren kann eine Bewährung bewilligt werden. Anders hingegen bei Freiheitsstrafen von über drei Jahren. In diesen Fällen ist eine Bewährung ausgeschlossen.

Nach § 56 a StGB liegt die Bewährungszeit bei 2 bis 5 Jahren.

Wie wird das Strafmaß ermittelt?

Um das Strafmaß festzulegen, bewertet das Gericht die Schuld des Täters. Es findet eine Abwägung der Umstände statt, die den Täter zu seinem Handeln geführt haben.

Auch die Ziele der Steuerhinterziehung werden evaluiert. Ebenfalls Einfluss auf das Strafmaß haben die Art und Weise der Ausführung, das Vorleben (Vorstrafen) und das Verhalten nach der Tat.

Auch berücksichtigt wird das Streben des Täters, den Schaden wieder gut zu machen.

Einstellung des Verfahrens wegen Steuerhinterziehung

Gerade in minder schweren Fällen wird ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung in nicht wenigen Fällen durch die Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

Gerade bei Ersttätern ist die Einstellung des Verfahrens mit Zahlung einer Geldauflage keine Seltenheit. Wurde die Geldzahlung geleistet, gilt das Verfahren als abgeschlossen.

Für Betroffene ist es wichtig zu wissen, dass man, wird das Verfahren wegen Steuerhinterziehung eingestellt, nicht als vorbestraft gilt.

Wann gilt eine Steuerhinterziehung als verjährt?

Grundsätzlich muss bei der Frage nach der Verjährung einer Steuerhinterziehung unterschieden werden zwischen der Festsetzungsverjährung und der Strafverfolgungsverjährung.

Die Strafverfolgungsverjährung setzt den Zeitpunkt fest, zu dem die Hinterziehung von Steuern nicht mehr verfolgt werden darf. Bei minder schweren Fällen liegt der Verjährungsfrist nach § 78 StGB bei 5 Jahren. Die Frist kann sich bei schweren Fällen auf 10 Jahre verlängern.

Anders die Festsetzungsverjährung. Die Festsetzungsverjährung legt fest, wie lange Nachforderungen von Steuerzahlungen vom Finanzamt gefordert werden können. Die Festsetzungsverjährung beträgt 10 Jahre.

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