Die Erbschaftssteuerklassen erklärt

Der Staat nimmt das Geld von den Lebenden und den Toten, so denken viele.
Das ist nicht ganz richtig.
Denn eine Erbschaft stammt zwar von einem Toten, gezahlt werden muss sie von einem Lebenden, dem Erben.
Der Unterschied zwischen Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer
In diesem Punkt, und fast nur in diesem Punkt, unterscheidet sich die Erbschaftssteuer von der Schenkungssteuer.
Eine Schenkung ist eine Zuwendung unter Lebenden, eine Erbschaft ein Erwerb von Todes wegen.
Warum wurden die Erbschaftssteuerklassen eingeführt?
Erbschaftssteuerklassen wurden eingeführt, um bei der Erbschaftssteuer die verwandtschaftlichen Beziehungen zu berücksichtigen. Geregelt ist dies im Erbschaftssteuergesetz.
Im Grundsatz gilt: je enger ein Verwandtschaftsverhältnis ist, desto größer ist der Erbschaftssteuerfreibetrag, ausgedrückt durch die Erbschaftssteuerklasse.
Mit anderen Worten: Das Kind eines Verstorbenen kann mehr von seinem Erbe behalten als beispielsweise der Neffe. Im Rahmen der Erbschaftssteuerreform gibt es seit 2010 andere, vom Gesetzgeber festgelegte Richtwerte.
Die Erbschaftssteuerklasse 1
In die Erbschaftssteuerklasse 1 gehören Ehepartner, Kinder und Stiefkinder eines Verstorbenen. Enkel und Urenkel, Eltern und Großeltern ebenfalls.
Die Erbschaftssteuerklasse 3
In Erbschaftssteuerklasse 2 werden alle Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern und Schwiegerkinder eingeordnet. Ebenso die Schwiegereltern. Kurioserweise auch geschiedene Ehepartner.
Die Erbschaftssteuerklasse 3
Die Steuerklasse 3 ist für alle anderen Erben gedacht. Das sind zum Beispiel Lebenspartner (bei Eingetragenen Lebenspartnerschaften ändert sich gerade etwas), Tanten, Verlobte, Pflegekinder oder Erben, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind.
Eigentlich sollte es dem Erben egal sein, in welche Erbschaftssteuerklasse er eingeordnet wird. Denn schließlich ist das nur eine Verwaltungsvorschrift.
Die Erbschaftssteuerklasse wirkt sich auf die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer aus
Allerdings wird er im Portemonnaie merken, dass die Erbschaftssteuerklasse sehr wohl eine Rolle spielt. Denn, je geringer die Erbschaftssteuerklasse ist, desto größer ist der Steuerfreibetrag für das Erbe.
So können in Erbschaftssteuerklasse 1 eingeordnete Ehegatten und Lebenspartner einen Freibetrag von 500.000 € genießen. Erst darüber hinaus fällt eine Erbschaftssteuer an.
Für Kinder und Stiefkinder sind es 400.000 €. Enkel erhalten 200.000 € steuerfrei. Für Eltern und Großeltern in Erbschaftssteuerklasse 1 beträgt der Steuerfreibetrag 100.000 €. Für alle in Erbschaftssteuerklasse 2 eingeteilten Erben beträgt der steuerliche Freibetrag einheitlich 20.000 €. Gleiches gilt für Erbschaftssteuerklasse 3.
Die Erbschaftssteuerklassen im Überblick
Erbschaftssteuerklasse | Erbe | Allgemeiner Freibetrag |
---|---|---|
Erbschaftssteuerklasse 1 | Ehegatte | 500.000.- Euro |
Erbschaftssteuerklasse 1 | Kinder/Stiefkinder | 400.000.- Euro |
Erbschaftssteuerklasse 1 | Enkel | 200.000.- Euro |
Erbschaftssteuerklasse 1 | Eltern sowie Großeltern | 100.000.- Euro |
Erbschaftssteuerklasse 2 | Geschwister, Schwiegereltern Nichten, Neffen | 20.000.- Euro |
Erbschaftssteuerklasse 2 | geschiedener Ehegatte | 20.000.- Euro |
Erbschaftssteuerklasse 3 | alle anderen Personen | 20.000.- Euro |
Die steuerlichen Prozentsätze
Zusätzlich zu den Steuerfreibeträgen gelten unterschiedliche steuerliche Prozentsätze, mit denen die Summe über dem Freibetrag versteuert werden muss.
Zusätzlich ist dieser Prozentsatz noch von der Höhe des Erbes abhängig. So schwankt beispielsweise bei einer Erbschaft bis 75.000 € der zu versteuernde Anteil des Erbes zwischen 7 und 30 % von Steuerklasse 1-3.
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