Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?

Zweitwohnsitzsteuer
Die Zweitwohnsitzsteuer

Die Gemeinden lassen sich immer mal wieder etwas Neues einfallen, um ihre Bürger zu melken. Müssen sie auch. Denn die Aufgaben, die die Kommunen vom Bund oder den Ländern übertragen bekommen, werden stetig mehr.

Die personelle und finanzielle Ausstattung jedoch nicht. Es ist einfach, von den oberen Gesetzgebungsebenen Aufgaben auf die Gemeinden zu delegieren.

Denn die können sich nicht wehren. Also müssen sie sehen, dass sie von ihren Einwohnern möglichst viel Steuern erheben. Zu diesem Zweck wurde vor Jahren die Zweitwohnsitzsteuer erfunden.

Wie ist die Zweitwohnsitzsteuer begründet?

Begründet wurde dies damit, dass Personen, die in einer Gemeinde ihren Nebenwohnsitz haben, die Infrastruktur der Gemeinde nutzen und somit Kosten verursachen. Und an diesen Aufwendungen sollen sie sich auch beteiligen.

Das Dilemma ist nur, dass diejenigen, die es eigentlich treffen sollte, nicht trifft. Gedacht war die Zweitwohnsitzsteuer für jene Menschen, die in jeder größeren Stadt eine Wohnung haben, schlicht und einfach deshalb, weil sie sich diese leisten können.

Berufspendler können die Zweitwohnsitzsteuer absetzen

Nicht als Zielgruppe der Zweitwohnsitzsteuer waren die Berufspendler gedacht. Berufspendler, die zwischen Wohnort und Arbeitsort so eine große Distanz überwinden müssen, dass sie am Arbeitsort wohnen möchten. Nur, um nicht jeden Tag Hunderte von Kilometern auf der Autobahn oder der Bahn zu verbringen.

Diese sind aber die meisten Menschen, die die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen müssen. Allerdings können die Berufspendler die Zweitwohnsitzsteuer steuerlich geltend machen. Nämlich dann, wenn sie, berufsbedingt, eine doppelte Haushaltsführung absetzen können.

Müssen auch Kleingärtner die Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Mit Einführung der Zweitwohnsitzsteuer war es nicht klar, ob Besitzer von Datschen und Kleingärten diese ebenfalls bezahlen müssen. Auf jeden Fall haben die Gemeinden bei Einführung der Zweitwohnsitzsteuer dies versucht. Tausende Bescheide über Zahlung einer Zweitwohnsitzsteuer wurden erlassen.

Erst nach einer richterlichen Auslegung wurde klargestellt, dass es bei der Zweitwohnsitzsteuer um wirklich einen zweiten Wohnsitz geht und nicht um einen Garten.

Die Zweitwohnsitzsteuer und die GEZ

Eine weitere Auswirkung hatte die Zweitwohnsitzsteuer in Bezug auf die GEZ. Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besorgte sich von den Einwohnermeldeämtern die Adressen der Bürger, die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen müssen. Und veranlagte sie zur GEZ. Jedenfalls, bevor die neue Regelung der GEZ Gebühren gegriffen hat.

So mussten sich viele Datschenbesitzer nicht nur gegen die Zweitwohnsitzsteuer wehren, auch gegen die Zweit-GEZ-Gebühr. Immer wieder müssen die Gerichte den Gemeinden und der Politik zeigen, wo‘s lang geht.

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