Die Vermögensteuer: viel diskutiert, doch aktuell abgeschafft

Sie steht immer mal wieder auf dem Wunschzettel linker Parteien bis hin zur SPD, die Vermögensteuer. Ist auch verständlich, denn deren Klientel wünscht sich, dass vermögende Personen ausreichend zum Allgemeinwohl beitragen.
Diese Forderung hört sich nicht nur gut an, sie generiert auch Wählerstimmen. Bei all dem Für und Wider um die Vermögensteuer wird eins nicht bedacht: Beim Erwerb von Vermögen wurden, jedenfalls normalerweise, bereits ausreichend Steuern gezahlt.
Dieselbe Einnahmequelle zweimal versteuern?!
Vermögen noch einmal zu versteuern würde also bedeuten, dass ein und dieselbe Einnahmequelle zweimal versteuert wird. Dies ist eigentlich in unserem Steuersystem so nicht vorgesehen.
Allerdings weicht von diesem Prinzip der Staat selbst ab, indem er die Kapitalertragssteuer beziehungsweise Abgeltungssteuer eingeführt hat. Diese besteuern ebenfalls Kapital, das beim Erwerb bereits versteuert wurde.
Bereits die alten Römer und Griechen wussten, dass die Vermögensteuer Geld einbringt. Im deutschen Mittelalter war sie sogar die vorherrschende Steuer, als Grundbesitz, Geldbesitz und Sachvermögen besteuert wurden.
1996 wurde letztmals Vermögensteuer in Deutschland eingenommen
Erst im ausgehenden Mittelalter, mit Beginn der Kapitalisierung der Arbeit, wurden Steuern auf Einkommen und Verbrauch erhoben und lösten nach und nach die Vermögensteuer ab.
1996 wurde letztmalig die Vermögensteuer in Deutschland eingenommen. Sie stand den Bundesländern zu und brachte in diesem Jahr 9 Milliarden DM ein. Seit 1997 wird die Vermögensteuer nicht mehr eingefordert, obwohl das Vermögensteuergesetz weiterhin in Kraft ist.
Der Bund verzichtet somit auf mindestens 4,5 Milliarden € pro Jahr, die den Ländern zustehen würden. Der Grund für den Verzicht auf die Vermögensteuer ist, dass 1995 der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass die unterschiedliche Besteuerung von Geldvermögen und Grundbesitz verfassungswidrig ist.
Abschaffung der Vermögensteuer
Statt eine entsprechende Vereinheitlichung herzustellen, hat der Bundesgesetzgeber vorgezogen, die Vermögensteuer nicht mehr zu erheben.
Was viele nicht wissen: Auch in der DDR gab es die Vermögensteuer. Jedoch gab es nur wenige private Vermögen, Unternehmen im Staatsbesitz waren von der Vermögensteuer ausgenommen. Aus diesem Grund war der Ertrag aus der Vermögensteuer marginal.
Vermögensteuer und vermögensbezogene Steuern: ein klarer Unterschied
Von der Vermögensteuer zu unterscheiden sind die vermögensbezogenen Steuern. Diese werden nach wie vor erhoben wie beispielsweise KFZ-Steuer, Zweitwohnsitzsteuer, Hundesteuer, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer.
Das ist auch kein Wunder, denn hier ist viel von vielen Menschen zu holen. Auch diverse Steuerformen, beispielsweise der Erbschaftssteuer, haben daran nichts geändert.
Online Steuerberatung Vermögensteuer
Sie haben eine steuerliche Frage zum Thema "Vermögensteuer"? Fragen Sie einen Steuerberater online! -> So funktioniert die Online Steuerberatung