Was ist die Vergnügungssteuer?

Der Staat möchte an allem partizipieren, sogar am Vergnügen seiner Bürger. Die Vergnügungssteuer fließt jedoch vollständig den Gemeinden zu. Die Vergnügungssteuer ist somit eine Gemeindesteuer. Da diese stets klamm sind, ist die Vergnügungssteuer ein probates Mittel, Leuten mit zu viel Geld dieses aus der Tasche zu ziehen.
Denn wer sich vergnügen kann, muss dafür Geld bezahlen, muss also Geld haben, so die denke.
Auf was muss die Vergnügungssteuer gezahlt werden?
Vergnügungssteuer wird sowohl auf die Karten von Veranstaltungen, auf die Benutzung von Spielgeräten und neuerdings auch für sexuelle Dienstleistungen erhoben.
In der früheren DDR gab es ein Äquivalent, den Kulturgroschen. Für jede Eintrittskarte mussten 0,10 Mark abgeführt werden, für Kinokarten 0,05 Mark. Im Gegensatz zur Vergnügungssteuer wurden diese Einnahmen zweckbestimmt dem Kulturfonds zugeführt.
Wieviel nimmt der Staat mit der Vergnügungssteuer ein?
Wie sehr sich die deutschen vergnügen, zeigt die Höhe der Vergnügungssteuer, die im Jahr 2009 etwa 300 Millionen € betrug.
Die kommunalen Vergnügungssteuersatzungen
In den deutschen Stadtstaaten gibt es eigene Gesetze zur Erhebung der Vergnügungssteuer. Die Flächenländer erließen dazu kommunale Vergnügungssteuersatzungen. Bereits diese unterschiedlichen Gesetzgebungen zeigen, dass die Vergnügungssteuer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgeprägt ist.
Die Länder können selbst entscheiden, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Höhe sie die Vergnügungssteuer erheben möchten. Die prinzipielle Ausgestaltung ist jedoch in Deutschland annähernd gleich.
Die Kartensteuer
So wird die Kartensteuer, die meist in den Betrag der Eintrittskarte eingepreist ist, sowohl für Dorffeste, Filmvorführungen als auch Diskothekbesuche erhoben. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Volksfest, ein Heavy Metal Konzert oder ein gutes Symphonieorchester handelt.
Maßstab für die Erhebung der Vergnügungssteuer ist meist die Anzahl verkaufter Karten. Wenn keine Karten verkauft werden, können auch die Raumgröße oder das Platzangebot Maßstab für die Vergnügungssteuer sein.
Die Spielautomatensteuer
Die Spielautomatensteuer wird nach der Anzahl der Geräte, dem damit erzielten Umsatz oder als Pauschale erhoben. Speziell bei dieser Steuer, die früher auch Automatensteuer hieß, haben Spieleautomatenhersteller und -betreiber diverse Gerichte bis hin zum BGH bemüht. Im Ergebnis dessen wird die Vergnügungssteuer auf Spielautomaten heutzutage in Höhe von 10-13 % des Umsatzes berechnet.
Die Prostitutionssteuer
Swingerklubs, Striptease Bars, Bordelle oder „Wellnesstempel“ müssen seit 2003 die Prostitutionssteuer zahlen. Deren Ausprägung ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich.
So müssen beispielsweise Straßenprostituierte in Bonn bei einem Steuerticketautomaten ein Ticket für 6 € pro Tag lösen. Immerhin kamen damit in Bonn pro Jahr etwa 35.000 € zusammen.
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