Ländersteuern im Überblick

Die föderale Bundesrepublik besteht aus einzelnen Bundesländern, die juristisch selbstständige Einheiten sind. Jedes Land kann daher für sich bestimmen, welche Steuern es in seinem Land erheben möchte und welche nicht.
Es muss eine Abstimmung mit dem Bund erfolgen
Soweit die Theorie. Selbstverständlich müssen die Bundesländer sich diesbezüglich abstimmen, damit es nicht zu einem Steuerwirrwarr kommt, wie es vor Gründung des Deutschen Reiches im 19. Jahrhundert der Fall war.
Zudem muss die steuerliche Gesetzgebung mit dem Bund abgestimmt werden.
Jedes Jahr werden Art, Höhe und Aufteilung der Steuern festgelegt
In der Praxis sieht das so aus, dass die Länderfinanzminister gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister alljährlich Art, Höhe, Aufteilung und Verwendung sämtlicher Steuerarten beraten.
So ist etwa immer wieder der Anteil der Länder und des Bundes an der Umsatzsteuer Verhandlungsgegenstand. Da die Gemeinden auch von etwas leben müssen, gesteht man ihnen auch eigene Steuereinnahmen zu, nicht nur die Zuweisung aus den Ländern.
Die einzige Gemeindesteuer, die ausschließlich von den Kommunen verwendet werden kann, ist derzeit die Gewerbesteuer.
Die Bedeutung der Ländersteuer
Die Bedeutung der Ländersteuern ergibt sich, ebenso wie der der Bundessteuern, aus Art. 106 des Grundgesetzes. Im Wesentlichen handelt es sich bei den Ländersteuern nicht um Verbrauchsteuern, diese stehen meist ausschließlich dem Bund zu.
Ländersteuern sind vielmehr personenbezogene Steuern.
Was zählt zu den personenbezogenen Steuern?
Dazu zählen etwa die derzeit nicht erhobene Vermögensteuer, die Erbschaftssteuer oder die Schenkungssteuer. Obwohl diese Steuern von den einzelnen Bundesländern erhoben werden, sind sie in allen Bundesländern gleich hoch. Verkehrssteuern gehören dann zu den Ländersteuern, wenn sie nicht Bundessteuer oder Gemeinschaftssteuer (Bund und Länder teilen sich diese) sind.
Biersteuer
Die Biersteuer gehört zwar zu den Verbrauchsteuern, ist aber dennoch eine Ländersteuer. Irgendwie verständlich. Denn in einem Land wird traditionell mehr Bier getrunken als im anderen Bundesland.
Spielbankabgabe
Die Spielbankabgabe ist eine wesentliche Steuer der Länder. Spielcasinos sind in den letzten Jahren aus dem Boden geschossen und scheinen eine gute Einnahmequelle zu sein. Sowohl für den Betreiber als auch das Bundesland.
Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer, die jeder Immobilienbesitzer beim Kauf einer Immobilie entrichten muss, ist ebenso eine Ländersteuer. Allerdings kann das Land die Gemeinden daran teilhaben lassen.
Feuerschutzsteuer
Der kuriosen Steuern gibt es viele. Eine solche ist die Feuerschutzsteuer. Damit wird nicht, wie der Name es suggeriert, die Feuerwehr bezahlt. Denn Länder haben keine eigenen Feuerwehren. Sie wird auf die Versicherungsprämien für Feuerschutzpolicen erhoben.