Kirchensteuer auf Kapitalerträge: das sollten Sie wissen

Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Wer glaubt, muss zahlen. Jedenfalls dann, wenn er zwecks Ausübung seines Glaubens in einer Glaubensgemeinschaft, in einer der christlichen Kirchen, organisiert ist.

Meist geschieht das nicht durch freiwillige Erklärung, sondern durch Taufe kurz nach der Geburt, also unwillentlich. Die Kirchensteuer ist bei den christlichen Kirchen eine wesentliche Einnahmequelle.

Aus ihr werden die vielen sozialen Leistungen der Glaubensgemeinschaften, die Pfarrer und Priester, die Gotteshäuser und liturgischen Feiern bezahlt.

Außerdem ist es bei jeder Organisation so, dass sie, damit sie funktionieren kann, Geld von ihren Organisierten erhalten muss. Das dient übrigens auch dem Zusammenhalt der Gemeinschaft.

Kapitaleräge: auch die Kirche will ihren Teil

Kapitalerträge an sich sind eine schöne Sache. Geld für sich arbeiten zu lassen ist alle Mal besser, als Geld durch Arbeit zu verdienen. Das weiß jeder, der diese prima Gelegenheit zum Einkommenserwerb hat.

Und weil es so schön ist, durch Geld Geld zu verdienen, möchte der Staat dabei auch mittun. Die frühere Kapitalertragssteuer und die jetzige Abgeltungssteuer lassen den Staat am Kapitalverdienst partizipieren. Aber eben auch die Kirche.

Denn von jeder Einnahme ihrer Gläubigen erhält auch die Kirche ihren Anteil. Früher nannte man das Kirchenzehnt, weil der Bauer den zehnten Teil der Ernte an den Kirchenfürsten abgeben musste.

Kapitalertragsteuer und Kirchensteuer: Änderung seit 2015

Bis Ende 2014 musste jeder Einkommensempfänger, egal ob Selbstständiger oder Unselbstständiger, im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die Kirchensteuer erklären und abführen.

Da dies, gelinde gesagt, zu erheblichen Ausfällen bei der Kirchensteuer geführt hat, wurde dies ab Januar 2015 geändert.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge: sie wird nunmehr direkt von den Banken abgeführt

Damit die Kirchenschäfchen nicht die Kirchensteuer in ihrer Einkommensteuererklärung „vergessen“ können, wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nunmehr direkt von den Banken an den Staat abgeführt.

Der leitet sie an die Kirchen weiter. Das hat den Banken mehr Arbeit beschert und dem Bankkunden Ärger. Denn damit die Banken dieser Aufgabe gerecht werden können, mussten Sie wissen, welcher ihrer Kunden in welcher Religionsgemeinschaft ist.

Das Lohnsteuerabzugsmerkmal Religionszugehörigkeit 

Damit sich die Kunden hier nicht durch mögliche falsche Angaben um die Kirchensteuer drücken können, wird das Lohnsteuerabzugsmerkmal Religionszugehörigkeit elektronisch von den Banken beim Finanzamt abgefordert.

Dazu mussten 2014 alle Kunden ihre Einwilligung geben. Das gab Ärger. Übrigens: durch Anforderung, ausfüllen und absenden eines Formulars „Sperrvermerk Kirchensteuer“ beim Bundeszentralamt für Steuern kann der Steuerbürger diesem grundsätzlich widersprechen.

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