Die Kapitalertragsteuer: eine Quellensteuer

Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer

Der deutsche Staat finanziert sich überwiegend aus den Erlösen der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer.

Es wird das Arbeitseinkommen besteuert und der Mehrwert bei der Herstellung von Waren und Dienstleistungen.

Die Kapitalertragsteuer ist eine Steuervorauszahlung

Damit Kapitalerträge auch zur Finanzierung des Staates dienen, wurde die Kapitalertragsteuer eingeführt.

Sie ist dem Wesen nach sowohl eine Einkommens- als auch eine Körperschaftssteuer. Der Unterschied zwischen der Einkommens- und Körperschaftssteuer und der Kapitalertragsteuer besteht darin, dass Erstere nachgelagert erhoben wird, während die Kapitalertragsteuer eine Steuervorauszahlung darstellt.

Die Kapitalertragsteuer ist eine Quellensteuer

Gleichzeitig ist die Kapitalertragsteuer eine Quellensteuer. Sie wird direkt an der Quelle erhoben.

Das bedeutet, dass die Banken auf die Kapitalerträge die zu zahlende Steuer ermitteln und direkt an das Finanzamt überweisen.

Das trifft allerdings nur auf Kapitalerträge zu, bei denen Banken oder Versicherungen im Spiel sind.

Gibt es Kapitalerträge aus privatem Darlehen, müssen die daraus entstehenden Zinsen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben und somit versteuert werden.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer in Deutschland gibt es seit 2009. Heute ist anstelle der Kapitalertragssteuer die Abgeltungssteuer getreten. Sie beträgt 25 % des Zinsertrages beziehungsweise der Dividende. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag.

Gegebenenfalls ist eine Verrechnung mit der Kirchensteuer möglich.

Der Freistellungsauftrag

Um eine Erhebung der Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer zu vermeiden, kann der Steuerbürger bei dem Kreditinstitut, bei dem er Kapitalerträge erzielt, einen Freistellungsauftrag stellen.

Freibeträge

Jeder Steuerbürger hat einen Freibetrag von 801 € pro Jahr, Ehepaare 1602 €. Nur das darüber hinausgehende Einkommen aus Kapitalerträgen muss versteuert werden. Ein Freistellungsauftrag bewirkt, dass bis zur Freibetragsgrenze das Kreditinstitut keine Steuern an das Finanzamt abführt.

Wer bei mehreren Kreditinstituten Erträge erzielt, und das ist der Normalfall bei Anlegern, muss bei jedem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag stellen.

Jeder Steuerbürger ist selbst verantwortlich, dass der Freibetrag nicht überschritten wird

Dabei ist er selbst dafür verantwortlich, dass er nicht über die Freigrenze kommt. Ist das dennoch der Fall, merkt der Fiskus das recht schnell.

Denn alle Kreditinstitute müssen eine Mitteilung über die Zinseinkünfte und Dividenden ihrer Kunden und deren Freistellungsaufträge an die entsprechenden Finanzämter senden.

Ist der Freibetrag überschritten, meldet sich das Finanzamt beim Steuerbürger und verlangt spätestens in diesem Moment, dass der Steuerbürger eine Einkommensteuererklärung abgibt.

Das ist insbesondere bei Rentnern problematisch, die andernfalls möglicherweise keine Steuererklärung abgeben müssten. So kann es passieren, dass sie extra deshalb zur Einkommensteuererklärung verpflichtet werden.

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