Grunderwerbsteuer: eine Ländersteuer

Der Staat muss sich irgendwie finanzieren, damit er seine politischen und sozialen Aufgaben erfüllen kann. Dazu dienen im Allgemeinen die Steuern.
Grunderwerbsteuer besteuert den Erwerb von Besitz
Für alles und jedes müssen Steuern bezahlt werden. Jedes Arbeitseinkommen wird besteuert, Kapitalertrag ebenso. Aus diesem Reigen der personenbezogenen oder Verbrauchsteuern ragt die Grunderwerbssteuer hervor. Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer.
Sie wird für den Erwerb eines Besitzes erhoben. Also nicht für den Besitz (dafür gibt es die Grundsteuer), auch nicht für den Verkauf (dafür gibt es die Umsatzsteuer).
Wenn jemand ein Grundstück erwirbt, egal ob unbebaut oder bebaut, muss er dafür die Grunderwerbsteuer zahlen, wobei bebaute Grundstücke meist teurer sind.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist abhängig vom Bundesland
Weil diese Steuer eine Ländersteuer ist, ist sie von Land zu Land unterschiedlich. Sie reicht von 3,5-6,5 % des Kaufpreises. In einigen Bundesländern teilen sich die Länder die Erträge aus der Grunderwerbsteuer mit den Kommunen.
Die Grunderwerbsteuer leistet lediglich einen kleinen Beitrag zum gesamten Steueraufkommen
In den letzten Jahren erwirtschafteten die Länder aus der Grunderwerbsteuer 7-8.000.000.000 €. Dennoch beträgt sie nur etwa 1,4 % des gesamten Steueraufkommens der Bundesrepublik Deutschland.
Wann ist die Grunderwerbsteuer faktisch fällig?
Die Grunderwerbsteuer ist an einen Vorgang des Rechtsverkehrs gebunden, den Kauf eines Grundstücks.
Dieser Kauf muss muss folgende Bedingungen erfüllen, damit die Grundlage für die Grunderwerbsteuer entsteht: Es muss sich um eine inländische Immobilie handeln, es muss ein vollendeter Erwerbsvorgang vorliegen sowie ein Rechtsträgerwechsel.
Es ist also nicht erforderlich, dass der Kauf bereits durch Zahlung des Kaufpreises abgeschlossen ist. Der Rechtsträgerwechsel entsteht beim Unterschreiben eines notariellen Kaufvertrages.
Dies ist bereits der Zeitpunkt, an dem die Grunderwerbsteuer begründet wird. Üblicherweise wird jedoch gewartet, bis der entsprechende Grundbucheintrag vorhanden ist.
Der Grunderwerbsteuerbescheid
Das örtliche Finanzamt erlässt einen Grunderwerbsteuer Steuerbescheid, der 4 Wochen nach Erlass fällig ist. Eine Stundung der Grunderwerbsteuer ist prinzipiell nicht möglich.
Jedoch kann das Finanzamt eine längere Zahlungsfrist anordnen. Dies sollte der Erwerber einer Immobilie beachten, wenn er die Kosten des Kaufs kalkuliert.
Zusammen mit den Kosten des Notars, des Maklers, einer Vermessung, eventueller Gutachten, der Eintragung im Grundbuch, der Freistellung von grundbuchlichen Belastungen ist die Grunderwerbssteuer ein wesentlicher Kostenfaktor beim Immobilienkauf.
Diese Nebenkosten können bis zu 25 % der Kaufsumme ausmachen.
Die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
Die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis der Immobilie. Hinzu kommen jedoch rechtsgültig übernommene Grundpfandrechte, Nießbrauchsrechte, eingeräumte Fremdnutzungen oder sonstige Grundstücksbelastungen.
Grunderwerbsteuer – Steuerhöhe in den einzelnen Bundesländern
Bundesland | Steuersatz |
---|---|
Berlin | 6% |
Bremen | 5% |
Brandenburg | 5% |
Baden-Württemberg | 5% |
Bayern | 3,5% |
Hamburg | 4,5% |
Hessen | 5% |
Mecklenburg-Vorpommern | 5% |
Nordrhein-Westfalen | 5% |
Niedersachsen | 5% |
Rheinland-Pfalz | 5% |
Sachsen | 3,5% |
Sachsen-Anhalt | 5% |
Saarland | 5,5% |
Schleswig-Holstein | 6,5% |
Thüringen | 5% |