Gemeindesteuern in Deutschland

Die Kommunen in Deutschland sind permanent pleite. Da helfen auch nicht die Gemeindesteuern. Die Bedeutung der Gemeindesteuern ist in Art. 106 des Grundgesetzbuches festgeschrieben.
Leider steht dort nicht, was die Gemeinden tun sollen, wenn die ihnen zustehenden Steuern für die ihnen übertragenen Aufgaben nicht ausreichen. Im Konzert der verschiedenen Steuern schneiden die Gemeindesteuern am schlechtesten ab.
Welche Steuern gehen direkt an die Gemeinde?
Es gibt nur zwei Steuerarten, die den Gemeinden ausschließlich zu stehen: die Grundsteuer und die Gewerbesteuer.
Bei den Verbrauchsteuern und den Aufwandssteuern erhalten die Gemeinden nur das, was ihnen entsprechend Länderrecht übrig gelassen wird. Zu diesen gehören die Jagdsteuer, die Hundesteuer, die Vergnügungssteuer und neuerdings die Zweitwohnsitzsteuer.
Erst 1956 wurden die Gemeindesteuern ins Grundgesetz aufgenommen
Obwohl die Gemeinden und Kommunen bereits zu Anbeginn der Zeiten eigene Aufgaben zu erfüllen hatten, standen ihnen dafür bis 1956 in Deutschland keine gesetzlichen Steuereinnahmen zu.
Erst in diesem Jahr wurden die Gemeindesteuern in das Grundgesetz aufgenommen. Gemeindesteuern darf der Bund den Gemeinden nicht grundsätzlich wegnehmen.
Er kann allerdings die Höhe begrenzen. So wurde 1979 vom Bund das Aufkommen an Gewerbesteuer generell für alle Kommunen begrenzt. Andererseits wurde den Kommunen auch erlaubt, die Gewerbesteuerumlage zu erhöhen.
Manche Kommunen beschließen eigene Steuern
Bestimmte Kommunen, insbesondere größere Städte, nehmen sich das Recht heraus, eigene Steuern zu beschließen. Diese dienen vornehmlich zur Füllung des Stadtsäckels, weniger erzieherischen Aufgaben.
So wird etwa in Essen eine Passantenbefragungssteuer erhoben. Jedes Befragungsunternehmen muss pro Tag 34 € berappen, wenn Passanten befragt werden sollen.
Da ist die Bräunungssteuer von 6 € pro Tag und Sonnenbank noch harmlos dagegen. Nahe an die Vergnügungssteuer kommt die Stehtischsteuer in Essen, die mit 20 € pro Tisch und Jahr berechnet wird. Was sich die Stadtväter alles so einfallen lassen…
Die Sexsteuer in Köln und die Beherbergungssteuer in Köln
Gute Kasse machen die Stadtväter in Köln mit der Sexsteuer in Höhe von 6 (!) Euro pro Dame und Arbeitstag, wobei 25 Arbeitstage im Monat bezahlt werden müssen. Nicht ganz so dramatisch in der Höhe ist die Beherbergungssteuer, wie sie beispielsweise in Dortmund verlangt wird.
Berlin hat nachgezogen und verlangt eines Citytax von 5 % des Übernachtungsentgeltes pro Übernachtung. Aber nur von Privatreisenden. Das hat zur Folge, dass ein Hotel einen Gast befragen muss, ob er aus privaten oder geschäftlichen Gründen in der Stadt übernachtet.