Die Erbschaftssteuer und die Höhe der Erbschaftsteuer ermitteln

Das Leben ist teuer, das Sterben auch. Das Erben erst recht. Normalerweise werden Steuern nur von den Lebenden erhoben. Die Erbschaftssteuer macht da, so makaber es klingt, eine Ausnahme.
Zwar müssen die Nachfahren die Steuer zahlen, die Ursache für diese Steuerzahlung ist jedoch der Tod eines Menschen. Insofern nimmt der Staat es auch von den Toten.
Die Erbschaftssteuer muss gezahlt werden
Wie es auch sei, die Erbschaftssteuer muss gezahlt werden. Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer sind nahe verwandt. Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Todes wegen, die Schenkungssteuer auf Zuwendungen unter Lebenden.
Freibeträge für Erbschaftssteuerklassen
Es gibt Freibeträge für bestimmte Erbschaftssteuerklassen (nicht zu verwechseln mit Lohnsteuerklassen!). Die Zuordnung und die Freibeträge der einzelnen Erbschaftssteuerklassen werden immer mal wieder der wirtschaftlichen Entwicklung und der Veränderung der Zeiten angepasst.
Die Erbschaftssteuerklassen im Überblick
Die Erbschaftssteuerklasse 1 betrifft den Ehegatten, Kinder und Stiefkinder, Enkel und Urenkel. Eltern und Großeltern werden hier ebenfalls erfasst. In Klasse 2 werden Eltern und Großeltern versteuert, sofern sie nicht in der Klasse 1 erfasst sind. Des Weiteren Geschwister und deren Kinder.
Die Enkel der Geschwister jedoch nicht. Interessanterweise werden in Erbschaftssteuerklasse 2 auch geschiedene Ehepartner oder Lebenspartner einer beendeten Lebenspartnerschaft erfasst.
Die Klasse 3 trifft für alle anderen Personen wie etwa Freunde und Lebensgefährten zu.
Innerhalb der Erbschaftsteuerklasse 1 gelten unterschiedliche Freibeträge
Innerhalb der Erbschaftssteuerklasse 1 gibt es unterschiedliche Freibeträge, die sich nach dem Grad der Verwandtschaft zusätzlich unterscheiden. Ehegatten und Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 €. Für Kinder sind es 400.000 €.
Für Enkel ebenfalls 400.000 Euro, wenn deren Eltern verstorben sind. Allgemein gilt für Angehörige der Erbschaftssteuerklasse 1 ein Freibetrag von 100.000 €. Für alle übrigen Erben in Steuerklasse 2 und 3 von 20.000 €. Zusätzlich gibt es noch weitere Freibeträge, deren Auflistung im Internet zu finden ist.
Die Erbschaftssteuer ermitteln
Generell wird zur Ermittlung der Erbschaftssteuer eine Rechnung aufgemacht, die die Verbindlichkeiten aus einem Nachlass mit dem Erbe in Beziehung bringen. Nur der eventuelle Überschuss ist steuerpflichtig. Je nach Höhe des Erbes, Steuerklasse und Verwandtschaftsgrad beträgt die Erbschaftssteuer 7-50 % des Erbes.
Rechtsanwälte und Steuerberater sind die richtigen Ansprechpartner
Genaueres dazu im Internet. In jedem Fall sollte ein fachkundiger Ratgeber bei diesen Fragen konsultiert werden. Rechtsanwälte oder Steuerberater helfen hier gern. Diese beraten auch, mit welchen legalen Möglichkeiten die Erbschaftssteuer gemindert werden kann. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit der Schenkung alle 10 Jahre.