Die Energiesteuer: eine indirekte Verbrauchersteuer

Dass der Staat sich mit erster Priorität Geld bei den Bürgern holt, dies ist nichts Neues. Es ist schließlich auch eine einfache Einnahmequelle.
Alles, was sich irgendwie besteuern lässt, wird besteuert. Sogar die zum Leben notwendige Energie. Wasser ebenso. Vielleicht werden wir noch die Zeit erleben, wo die Atemluft besteuert wird.
Wozu dient die Energiesteuer?
Energie zu besteuern dient einerseits der Finanzierung des Staates, soll andererseits über die steuerliche Wirkung eine erzieherische Maßnahme sein.
Dadurch, dass Energie, insbesondere Strom, durch die Energiesteuer künstlich versteuert wird, soll der Mensch dazu bewogen werden, Energie einzusparen. Wohl dem, der das glaubt.
Ein kurzer Überblick über die Geschichte der Energiesteuer
Die Energiesteuer wurde 2006 eingeführt und löste die bis dahin geltende Mineralölsteuer ab. Die Energiesteuer wird seitdem auf Steinkohle, Braunkohle, Schmieröle, Koks und Strom sowie Biokraftstoffe erhoben.
Damit wird erstmalig eine gemeinsame Besteuerung fossiler Brennstoffe, nachwachsender Energieträger und synthetischer Kohlenwasserstoffe aus Biomasse eingeführt.
Die Eintreibung der Energiesteuer obliegt den Hauptzollämtern der Länder
Die Energiesteuer ist eine indirekte Verbrauchsteuer. Die Zuständigkeit und Kontrolle über Erhebung und korrekte Abführung der Energiesteuer liegt bei den Hauptzollämtern der Länder.
Die Besteuerung von Benzin und Diesel
Die Einnahmen dieser Steuer stehen entsprechend § 106 Grundgesetz dem Bund zu. Die Energiesteuer ist von Kraftstoffart zu Kraftstoffart und vor allem in Bezug auf die Nutzung der Energie unterschiedlich.
Besonders deutlich wird das bei der unterschiedlichen Besteuerung von Benzin und Diesel. Diesel wird für landwirtschaftliche Zwecke besonders steuergünstig abgegeben.
Heizöl wird anders als Diesel besteuert, obwohl beides der gleiche Stoff ist.
Durch die steuerliche Vergünstigung des Dieselkraftstoffes entsteht, ob gewollt oder nicht, eine staatliche Subvention des Straßengüterverkehrs.
Dass dies vom Staat so gewollt sein könnte ergibt sich daraus, dass beispielsweise Betreiber von Diesellokomotiven den vollen Steuersatz für den Kraftstoff bezahlen müssen.
Wie hoch ist die Energiesteuer?
Der Energiesteuersatz reicht von 0,21 Cent pro Kilowattstunde für das steuergünstigste Heizöl über 0,55 Cent pro Kilowattstunde für Erdgas, 0,43 Cent pro Kilowattstunde für Flüssiggas bis hin zu Kohle mit 0,12 ct pro Kilowattstunde.
Da Heizöl entsprechend Energiesteuergesetz weniger besteuert wird als Diesel für Kraftfahrzeuge, ist die Verwendung von Heizöl in Dieselkraftfahrzeugen eine Steuerhinterziehung.
Dies wird gern und oft gemacht, weshalb die Polizei und der Zoll regelmäßig bei Lkw-Kontrollen den Tankinhalt überprüfen. Aus diesem Grunde ist das Heizöl rot eingefärbt, sodass die Kontrollorgane ohne großen Aufwand die Herkunft des Öls im Kraftstoffbehälter von Lkw feststellen können. Wer erwischt wird, macht sich strafbar.