Der Spitzensteuersatz für Privatpersonen und Unternehmen
Steuern zahlen müssen alle Bundesbürger. Schließlich lebt der Staat davon und der Staat ist für die Bürger da.
Also müssen sich alle Bürger entsprechend ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit an der Finanzierung des Staates beteiligen.
Wieviel jeder Bürger jedoch zur Finanzierung des Staates beitragen muss, ist deutlich unterschiedlich.
Der Steuersatz variiert
Jeder Steuerbürger hat seinen individuellen Steuersatz, mit dem sein Einkommen besteuert wird. Dieser Steuersatz ist progressiv. Das bedeutet, dass mit höherem Einkommen auch ein höherer Prozentsatz des Einkommens versteuert wird.
Da natürlich der Prozentsatz der Steuern nicht unendlich steigen kann, gibt es den sogenannten Spitzensteuersatz. Das ist jener Steuersatz, der maximal auf beliebig hohe Einkommen angewendet werden darf.
Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Deutschland aktuell?
Derzeit beträgt er in Deutschland 42 %. Dies ist der gültige Spitzensteuersatz 2013 in Deutschland. Während des Wahlkampfes haben sich die Parteien gestritten darüber, ob dieser Spitzensteuersatz auf bis zu 49 % angehoben werden sollte. Er wurde übrigens unter der SPD-Regierung Schröder von 53 % auf 42 % gesenkt.
Der allgemeine Spitzensteuersatz und der persönliche Spitzensteuersatz
Neben diesem allgemeinen Spitzensteuersatz gibt es den persönlichen Spitzensteuersatz. Das ist jene Prozentzahl, mit der das persönliche Einkommen eines konkreten Steuerbürgers versteuert wird.
Wenn jemand seine Einkommensteuererklärung mittels eines Computerprogramms erstellt, so geben zu mindestens die meisten dieser Programme einen Hinweis auf den persönlichen Spitzensteuersatz.
Hier kann der Steuerbürger ablesen, wie viel seines persönlichen Einkommens wirklich zur Finanzierung des Staates herangezogen wird. Diese Information ist allerdings eher platonisch, denn ändern kann er damit nichts.
Der Spitzensteuersatz für Unternehmen
Auch Unternehmen haben einen für dieses Unternehmen geltenden Spitzensteuersatz nach dem gleichen Muster. Hier ist es jedoch im Rahmen steuergestaltender Maßnahmen möglich, den Spitzensteuersatz zu senken.
Hierfür ist die Tätigkeit eines Steuerberaters erforderlich. Beispielsweise können bestimmte Ausgaben oder Investitionen, die ein Unternehmen sowieso durchführen muss, zeitlich so verändert werden, dass sie entweder im laufenden oder im folgenden Jahr steuerlich wirksam werden.
Dadurch kann der Spitzensteuersatz für dieses Unternehmen in diesem Jahr angepasst werden.
Die Diskussion um den Spitzensteuersatz
Immer mal wieder werden Diskussionen laut, den Spitzensteuersatz zu erhöhen oder zu senken. Je nachdem, welcher Couleur die entsprechende Partei ist, die diese Diskussionen aufbringt, soll der Steuersatz nach oben oder unten gehen.
Die eher linksorientierten Parteien möchten einen möglichst hohen Spitzensteuersatz, die eher zur Mitte orientierten Parteien einen sinkenden. Jede Seite hat dabei ihre glaubhaften Argumente.
Die Entwicklung des Spitzensteuersatzes seit 1958
Was wohl kaum einer vermutet hätte ist dass der Spitzensteuersatz seit 1958 stetig gesunken ist:
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