Spitzensteuersatz: ein steuerlicher Fachbegriff auf den Punkt gebracht
Steuerliche Fachbegriffe gibt es in der Literatur zuhauf. In Deutschland ganz besonders.
Nicht umsonst sind etwa 90 % der gesamten steuerlichen Fachliteratur in der Welt auf Deutsch.
Man muss jedoch keinen Steuerfachmann sein, um mit dem Begriff Spitzensteuersatz etwas anfangen zu können.
Der Spitzensteuersatz steht fast immer im Fokus der Diskussion
Der Spitzensteuersatz in Deutschland ist immer einmal wieder Diskussionsthema unter den Parteien, insbesondere vor den Wahlen. Aber auch dazwischen.
Je nachdem, welche Klientel die entsprechende Partei wählt, verspricht diese ihren Anhängern eine Anpassung des Spitzensteuersatzes in Deutschland. Jene Menschen oder Unternehmen, die viel Geld verdienen, legen selbstverständlich Wert darauf, einen möglichst geringeren Steuersatz zu haben.
Andere, die auf die Wohltaten des Staates in Form von Sozialleistungen angewiesen sind, werden sich für einen möglichst hohen Spitzensteuersatz einsetzen.
Folgerichtig sind die linksorientierten Parteien für einen hohen Steuersatz, die in der Mitte agierenden für einen niedrigen.
Der Spitzensteuersatz liegt 2014 bei 42%
Der Spitzensteuersatz aktuell, also 2014, beträgt 42 %. Das bedeutet, dass bei entsprechender Einkommenshöhe von diesem Einkommen 42 % an den Staat abgeführt werden müssen.
So ambitioniert die Diskussion um den Spitzensteuersatz auch geführt wird, er trifft in dieser Höhe nur wenige Menschen oder Unternehmen.
Nur Spitzenverdiener mit sehr hohen Einkommen müssen überhaupt diesen Spitzensteuersatz berappen. Hinzu kommt, dass auch für diese Spitzenverdiener das Ehegattensplitting gilt.
Das bedeutet, dass bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft zusammenlebenden Menschen der Spitzensteuersatz sinkt. Jedenfalls dann, wenn nicht alle beide zu den Spitzenverdienern gehören.
Spitzensteuersatz und persönlicher Spitzensteuersatz: ein kleiner aber feiner Unterschied
Neben diesem absoluten Spitzensteuersatz von 42 % gibt es auch einen persönlichen Spitzensteuersatz. Das ist jener Prozentsatz, den der Steuerbürger von seinem Einkommen zahlen muss. Da die Steuer prozentual zu einer Einkommenserhöhung steigt, haben jedes Einkommen und jeder Steuerbürger einen individuellen Spitzensteuersatz.
Wer diesen erfahren möchte, sollte sich ein Computerprogramm zur Einkommensteuererklärung zulegen, in diesem dieses angezeigt wird. Außer dem Informationsgehalt bringt diese Information jedoch gar nichts.
Denn der individuelle Steuersatz eines normalen Steuerbürgers ist nur sehr wenig beeinflussbar.
Unternehmen können weitaus größere steuermindernde Maßnahmen treffen als Privatpersonen
Selbstverständlich haben auch Unternehmen einen Spitzensteuersatz. Diese können jedoch weit mehr als der einfache Bürger steuermindernd tätig werden. So können sie etwa mithilfe eines Steuerberaters ihre Einnahmen oder Ausgaben so steuern, dass der Spitzensteuersatz möglichst gering ist.
International tätige Konzerne können Ihre Steuer dadurch mindern, dass sie ihren Hauptsitz in ein Steuerparadies verlegen oder andere Maßnahmen treffen, um Steuern für in Deutschland erzielte Gewinne im Ausland zu günstigeren Konditionen zu versteuern
Diese Praxis wird von vielen Großkonzernen wahrgenommen. Ein gutes Beispiel: Starbucks.