Der Spitzensteuersatz und die Reichensteuer 2013
Der Spitzensteuersatz ist ein Politikum und steht schon seit Jahren immer wieder im Fokus der politischen Diskussion.
Aber was ist das eigentlich, der Spitzensteuersatz und wer muss ihn zahlen?
Jeder von uns kennt die zahlreichen Steuern: ob Tabaksteuer, Kirchensteuer oder Mehrwertsteuer, Deutschland ist das Land der Steuern! Jeder, der in Deutschland Geld verdient, muss ab einer bestimmten Höhe Steuern zahlen, die sogenannte Einkommensteuer.
Die Steuern sind nicht nur für das reguläre Arbeitseinkommen als Arbeitnehmer fällig, sondern auch auf Kapitalvermögen, Renten oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit.
Und wer deutlich mehr verdient, der ist mit dem Spitzensteuersatz konfrontiert. Dieser liegt derzeit bei 42 % (Stand 2013) und ist erst bei einem Einkommen fällig, das über 52.882 Euro pro Jahr liegt.
Wer muss den Spitzensteuersatz zahlen?
Im Klartext heißt dies: verdient man mehr als 52.882 Euro im Jahr, gehen 42 Cent an das Finanzamt.
Wichtig ist es zu wissen, dass die Einkommensteuer linear progressiv verläuft. Mit jedem Euro, der mehr verdient wird, steigt der Steuersatz an. Dabei liegt der Eingangssteuersatz bei 14%.
Einkommen die über 52.882 Euro im Jahr liegen, werden konstant mit dem Spitzensteuersatz von 42% belastet.
Vergessen werden darf außerdem nicht, dass zum Spitzensteuersatz auch noch der Solidaritätszuschlag geleistet werden muss. Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5%. Damit liegt die faktische Steuerbelastung letztendlich im Spitzensteuersatz bei 44,3%.
Der Betrag von 52.882 Euro gilt dabei nur für Alleinverdiener. Grundlage der Bemessung ist das zu versteuernde Einkommen, sprich das Bruttoeinkommen. Von diesem werden des Weiteren etwaige Freibeträge abgezogen sowie Werbungskosten und Sonderausgaben.
Verdient man also zum Beispiel 60,000 Euro im Jahr, kann davon jedoch noch Werbungskosten, Freibeträge und Sonderausgaben etc. geltend machen und kommt damit unter den Betrag von 52.882 Euro, muss nicht der Spitzensteuersatz gezahlt werden.
Doch es gibt noch eine Steigerung zum Spitzensteuersatz. Die sogenannte Reichensteuer.
Die Reichensteuer
Erreichen die persönlichen Einnahmen pro Jahre 250,731 Euro, dann greift die Reichensteuer. Ab diesem Betrag müssen dann 45% Steuern gezahlt werden. Auch bei der Reichensteuer ist ebenfalls der Solidaritätsbeitrag fällig. Damit ergibt sich eine steuerliche Belastung von 47,5 Prozent.
Der Spitzensteuersatz wird immer wieder heiß diskutiert
Wie schon weiter oben erwähnt, wird der Spitzensteuersatz immer wieder heiß diskutiert. Und dies ist absolut kein Novum. Schon seit Jahrzehnten ist er Basis von zahlreichen Diskussionen und wird immer wieder geändert. So lag der Spitzensteuersatz in den 1970ger Jahren bei 56%. 1998, während der Kohl Regierung, betrug der Spitzensteuersatz 53%. Erst die Regierung Schröder senkte den Spitzensteuersatz auf 42%.
So ist auch in den kommenden Jahren zu erwarten, dass der Spitzensteuersatz sich immer wieder aufs Neue verändern wird.