Welche Steuerklasse nach Hochzeit?

Steuerklasse nach Hochzeit
Steuerklasse nach Hochzeit

Wer sich getraut hat, hat nicht nur einen neuen Lebensabschnitt begonnen. Er wird auch anders besteuert. Denn der Staat fördert mittels steuerpolitischer Maßnahmen die Ehe. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Letztendlich soll, so war jedenfalls die Intention zu Zeiten der Erschaffung dieser Eheförderung, die grundgesetzlich geschützte Ehe auch finanziell unterstützt werden.

Im Wesentlichen erfolgt die Förderung der Ehe durch Einteilung der angestellt Beschäftigten in Lohnsteuerklassen.

Bei Selbstständigen entfallen Lohnsteuerklassen, hier wird die Förderung erst am Jahresende wirksam.

Fragt sich nun: welche Steuerklasse ist nach der Hochzeit die richtige?

Welche Steuerklasse gilt nun nach der Hochzeit?

Wenn die Ehe geschlossen wurde, muss dies dem Finanzamt mitgeteilt werden. Dieses legt dann nach der Hochzeit die neue Steuerklasse für beide Partner fest.

Im Normalfall die Steuerklassenkombination IV/IV. Zuvor waren beide Partner zwangsläufig in Steuerklasse I oder Steuerklasse II. Diese sind für Singles.

Die günstigere Steuerklasse gilt dann ab sofort und für die Folgezeit nach der Hochzeit, bis zu einer möglichen Trennung.

Um dem Jubelpaar die erste Zeit finanziell zu versüßen, wird der steuerliche Vorteil der besseren Steuerklasse nicht nur ab dem Zeitpunkt der Eheschließung gewährt, sondern für das ganze laufende Jahr.

Ein Bonus der Finanzverwaltung für den Steuerzahler.

Die Folgen der neuen Steuerklasse nach der Hochzeit

Diese Regelung kann zur Folge haben, dass der Arbeitgeber den Nettolohn der bereits vergangenen Monate des laufenden Jahres neu berechnen muss.

Mit dem Ergebnis, dass, da nunmehr das Ehegattensplitting für alle Monate des Jahres gilt, die Besteuerung geringer ausfällt.

Heraus kommt ein höherer Nettolohn für beide Partner. Ein schönes Zubrot für die Hochzeitsreise.

Welche Steuerklasse soll man nach der Hochzeit wählen?

Welche der möglichen Steuerklassen III, IV und V das Paar wählt, bleibt ihm überlassen. Diese Wahl sollte jedoch rechtzeitig dem Finanzamt gegenüber erklärt werden.

Das spart gegebenenfalls eine weitere Änderung im laufenden Jahr. Ein Weg weniger, ein Formular weniger. Zudem sind Änderungen der Steuerklassen für das laufende Jahr nur bis zum 30. 11. eines jeden Jahres möglich.

Die Wahl der richtigen Steuerklasse nach einer Hochzeit ist auch dann wichtig, wenn das Paar seiner Aufgabe nachkommt und Nachwuchs in die Welt setzt.

Denn Mutterschaftsgeld, Elterngeld und gegebenenfalls Krankengeld werden vom Nettolohn berechnet. Und dieser ist direkt abhängig von der Lohnsteuerklasse.

Wobei bei der Berechnung vieler dieser staatlichen Leistungen diejenige Lohnsteuerklasse zugrunde gelegt wird, die ein Jahr vor Beantragung der Zahlung vorhanden war.

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