Der Steuersatz in Steuerklasse 1

Alle Einkommen werden besteuert. Von irgendetwas muss der Staat ja schließlich auch leben.
Unternehmen und Unternehmer müssen dafür eine Einkommensteuererklärung abgeben, abhängig Beschäftigte Lohnsteuer zahlen.
Die monatliche Lohnsteuer
Wie hoch die monatlich zu entrichtende Lohnsteuer ist, hängt unter anderem von der Steuerklasse ab. Wer keine Kinder hat und nicht verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebt, erhält automatisch die Steuerklasse 1.
Jedenfalls dann, wenn es sich um den ersten Arbeitsvertrag handelt.
Der Steuersatz in Steuerklasse 1, 2 und 6
Bei jedem weiteren Beschäftigungsverhältnis gilt die Steuerklasse 6. Wie hoch der Steuersatz eines Steuerpflichtigen in Steuerklasse 1 ist, ist in den Lohnsteuertabellen festgelegt.
Für Steuerklassen 1, Steuerklasse 2 und 6 gilt die Grundtabelle, für alle anderen die Splittingtabelle.
Diese Tabellen kann jedermann im Internet einsehen, sie sind bei der Finanzverwaltung ebenso erhältlich.
Ermittlung des Steuersatzes
Wichtig bei der Ermittlung des eigenen Steuersatzes in Lohnsteuerklasse 1 ist nicht nur das monatliche Einkommen. Wenn dieses unter dem Steuerfreibetrag liegt, ist überhaupt keine Steuer zu zahlen.
Das bedeutet, dass in Steuerklasse 1 veranlagte Steuerpflichtige derzeit über monatlich 945 Euro Einkommen haben müssen, um überhaupt einen Euro Steuern zahlen zu müssen.
Der Steuerfreibetrag wird jährlich angepasst
Dieser Steuerfreibetrag wird jährlich angepasst. Darüber hinausliegende Einkommen werden nicht linear besteuert.
Es gilt also nicht die Milchmädchenrechnung, wer 1000 Euro monatlich verdient, zahlt 1 Prozent, wer 2000 Euro verdient 2 Prozent usw. vielmehr steigt der Steuerprozentsatz progressiv an.
Die Steuerprogession
Doch selbst diese Steuerprogression ist nicht linear. Kurz gesagt: je höher das Einkommen, desto höher der individuelle Steuersatz.
Das gilt in allen Steuerklassen, nicht nur in Steuerklasse 1. Bis zum Spitzensteuersatz, der derzeit 42 Prozent beträgt und für Einkommen ab 52.100 Euro im Jahr gilt.
Übrigens wurde der Spitzensteuersatz durch die Regierungen in den letzten Jahrzehnten drastisch reduziert.
Den Steuersatz in Steuerklasse 1 ermitteln
Zur genauen Ermittlung des Steuersatzes in Steuerklasse 1 für den jeweiligen Steuerpflichtigen bleibt also nichts weiter übrig, als mit seinem eigenen Einkommen in die Steuertabelle zu schauen.
Zu Zeiten ohne EDV waren diese Lohnsteuertabellen gedruckte Exemplare mit vielen Seiten. Heutzutage muss sich niemand mehr um solche aufwändigen Arbeiten kümmern.
Steuer- und Buchhaltungssoftware erledigt dies selbstverständlich und holt sich die stets aktuellen Daten regelmäßig automatisch von der Finanzverwaltung. Für alle übrigen bleibt das Internet.
Wer das Internet nicht mag, findet die entsprechenden Informationen in der Personalabteilung seiner Firma.
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