Was ist bei einem Steuerklassenwechsel nach einer Trennung zu beachten?

Die Förderung von Ehe und Familie durch den Staat erfolgt auch durch steuerliche Vorteile. Beispielsweise werden Ehepaare und neuerdings auch Eingetragene Lebenspartnerschaften mit dem steuerlichen Ehegattensplitting bevorzugt.
Dieses bedeutet kurz gesagt, dass ein verheiratetes oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebendes Paar allein aus diesem Grund weniger Steuern zahlen muss als beispielsweise 2 Singles.
Steuerklasse 3 und 5 für Verheiratete
Realisiert wird dieser Vorteil durch Einteilung des Paares in die Steuerklassen 3-5.
Ehepaare können, übrigens als einzige Steuerzahler, sich selbst aussuchen, welche Steuerklasse sie haben möchten.
Die Steuerklassen 4 und 4
Fällen Sie keine Entscheidung, werden sie automatisch in die Steuerklassenkombination 4/4 eingeteilt. Andernfalls kann das Paar entscheiden, welcher der Partner in Steuerklasse 3 und der andere automatisch in Steuerklasse 5 eingeteilt wird.
Der Partner in Steuerklasse 3 hat einen niedrigeren Steuersatz, weshalb hier der Partner mit dem höheren Einkommen eingetragen wird.
Die Steuerklassen nach einer Trennung
Trennt sich ein Ehepaar, entweder freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss bestätigt (Scheidung) und diese Trennung ist dauerhaft, muss es dies beim Finanzamt kundtun.
Beide erhalten bei dem Steuerklassenwechsel nach Trennung dann automatisch die Steuerklasse 1, bei Vorhandensein von Kindern die Steuerklasse 2. Wobei die Steuerklasse 2 dem Partner zusteht, bei dem die Kinder wirklich leben.
Steuerklasse 2 und Steuerklasse 1 beim Steuerklassenwechsel nach Trennung
Die Steuerklasse 2 ist gegenüber der 1 steuerlich begünstigt, da hier der Freibetrag für Alleinerziehende mit eingerechnet wurde.
Zu beachten ist hierbei, dass im Jahr der Trennung noch die bisherige Steuerklassenkombination für beide beibehalten werden kann. Erst im Folgejahr gelten die geänderten Steuerklassen wer.
Steuerklassenwechsel nach Trennung: was muss außerdem beachtet werden?
Wer vor der Trennung die Steuerklassenkombination 4/4 hatte, wird keine wesentlichen finanziellen Änderungen zu erwarten haben, da die Steuerklassen 1/2 und 4/4 fast identisch besteuert werden.
Anders ist es jedoch bei 3/5. Hier hat einer der Partner ein besonders hohes Steueraufkommen, der andere dagegen ein besonders geringes.
Der Steuerklassenwechsel macht sich besonders bei Leistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld etc. bemerkbar.
Das wirkt sich insbesondere bei Leistungen wie Elterngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld aus. Denn diese werden vom Nettolohn berechnet. Hier empfiehlt sich, genau durchzurechnen, welche Steuerklassenkombination im Trennungsjahr am besten ist.
Auch sollte das Paar sich darüber einigen, ob und wann ein Steuerklassenwechsel zweckmäßig ist, wenn sie noch zusammenleben, aber sich trennen wollen.
Andernfalls kann es passieren, dass bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung noch vor der Scheidung, deren Wirksamkeit jedoch nach der Scheidung liegt, der Partner mit der Steuerklasse 3 eine erhöhte Nachzahlung erwarten muss.
Online Steuerberatung Steuerklassenwechsel nach Trennung
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