Steuerklassen für Ehepartner

Steuerklassen für Ehepartner
Steuerklassen für Ehepartner

Für Ehepaare oder ebenso eingetragene Partnerschaften besteht die Möglichkeit, die Kombination der Lohnsteuerklassen variabel zu gestalten.

Grundsätzlich gibt es hier, neben dem Fall, dass ein Alleinverdiener mit Steuerklasse 3 organisiert ist, drei weitere Möglichkeiten.

Die Steuerklasse für Ehepartner richtig wählen, bringt Vorteile!

Eine durchdachte Variante kann durchaus Vorteile bringen, was Eltern- oder Muttergeld, Arbeitslosen- oder Krankengeld angeht. Das Ziel dabei wird immer sein, mehr an Lohn netto ausgezahlt zu bekommen.

Grundsätzlich leisten Sie mit der abgeführten Lohnsteuer eine Vorauszahlung. Die Steuererklärung, die es eigentlich immer lohnt abzugeben, ist somit eine Art Endabrechnung. Geben Sie keine Steuererklärung ab, verzichten Sie quasi auf Ihnen zustehendes, erarbeitetes Kapital.

Steuerklassen für Ehepartner: Die Kombinationsmöglichkeiten der Steuerklassen

Eine sehr einfache Möglichkeit im World Wide Web ist ohne Zweifel der Lohn- und Einkommensrechner des deutschen Finanzministeriums.

Mit diesem Angebot sind Sie ohne Weiteres in der Lage, die für Sie und Ihren Ehepartner am vorteilhafteste Kombination der Steuerklassen heraus zu finden. Nach der Entscheidung in einer Partnerschaft zusammen zu leben, werden Sie ganz automatisch in die Kombination Steuerklasse IV/IV eingeordnet.

Die Steuerklasse für Ehepartner wechseln

Sollte Ihnen diese Variante nicht zusagen, haben Sie bis jeweils zum 30. November eines Kalenderjahres die Möglichkeit, die Kombination der Lohnsteuerklassen, wirksam ab dem Folgemonat, abzuändern.

So besteht die Möglichkeit, die vorteilhafteste für Paare, in deren Gemeinschaft ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere, der Kombination Steuerklasse III/V.

Verdienen beide etwa dasselbe, also IV/IV – besteht seit 2010 die Möglichkeit, zusätzlich den sogenannten „Faktor“ in Anspruch zu nehmen.

Was bedeutet Faktorverfahren?

Mit dem Faktorverfahren ergibt sich eine faire Lohnsteuerlastverteilung, die jeweilig relevanten Freibeträge sind bereits im Abzug der Lohnsteuer enthalten.

Gerade wenn ein Partner in dieser Kombination weniger verdient, generiert der Faktor ein höheres Nettoeinkommen. In der Kombi III/V wird derjenige mit Steuerklasse V wesentlich höhere Abzüge hinnehmen müssen, weil der Grundfreibetrag lediglich demjenigen in der niedrigeren Lohnsteuerklasse angerechnet wird.

Durch das Faktorverfahren fallen in aller Regel lästige Rückzahlungen an das Finanzamt oder Steuernachzahlungen aus.

Der Faktor

Der Faktor selbst ist eine Zahl mit drei Nachkommastellen, der aus den voraussichtlichen Lohnzahlungen errechnet wird.

Der Faktor ist schriftlich, in einem formlosen Antrag beim zuständigen Finanzamt zustellen. Es muss jährlich beantragt werden, auch ist eine Pflicht zur jährlichen Steuererklärung die zwingende Folge.

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