Die Steuerklassen: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Ist man Arbeitnehmer in Deutschland, dann werden automatisch eine Reihe von steuerlichen Abzügen vom Brutto-Gehalt durch den Arbeitgeber vorgenommen und an das Finanzamt abgeführt.
Dazu zählen die Lohnsteuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, gegebenenfalls Kirchensteuer und natürlich die Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung.
Wie hoch ist der Lohnsteuerabzug?
Wie hoch der Lohnsteuerabzug ist, richtet sich nach der Steuerklasse, die dem Arbeitnehmer zugeordnet ist. Das deutsche Einkommenssteuergesetz unterscheidet dabei sechs verschiedene Steuerklassen.
In der heutigen Zeit führen die meisten Arbeitgeber die Lohnsteuerberechnung maschinell durch. Ist dies nicht der Fall, wird die Lohnsteuertabelle herangezogen.
In der Lohnsteuertabelle ist für jede Lohnstufe und Steuerklasse ausgewiesen, wie hoch die abzuführende Lohnsteuer ist. Sind Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte bzw. in ELStAM aufgeführt, so werden diese bei den Lohnabzügen berücksichtigt.
Wenn Sie erfahren möchten, wie viel von Ihrem Brutto Gehalt abgezogen wird, dann nutzen Sie unseren Netto Gehalt Rechner.
Lohnsteuerkarte und ELStAM
Bemerkt muss werden, dass seit dem 1. Januar 2013 die bisher eingesetzte Lohnsteuerkarte durch die Elektronische Lohnsteuerabzusgsmerkmale ersetzt wurde.
Diese werden kurz ELStAM genannt und beinhalten sämtliche Angaben, die bisher auf der Lohnsteuerkarte vermerkt waren. Hierzu zählen neben der Steuerklasse auch die eingeräumten Freibeträge wie Kinderfreibeträge.
Auch, ob Kirchensteuer gezahlt werden muss ist auf ELStAM vermerkt. Durch die Einführung von ELStAM wird die Netto-Lohnberechnung für den Arbeitgeber deutlich vereinfacht. Auch eine etwaige Fehlerquote wird deutlich reduziert.
Ändert sich an Ihrer steuerlichen Lebenssituation etwas zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes, Scheidung oder Heirat, dann wird dies dem Melderegister gemeldet und anschließend automatisch auf Ihrer elektronischen Lohnsteuerkarte vermerkt.
Nach welchen Kriterien wir die Steuerklasse ermittelt?
Basis für die Ermittlung Ihre Steuerklasse sind Ihre Lebensumstände. Sind Sie zum Beispiel verheiratet, haben Kinder oder sind Sie Alleinerziehend, wird dies in Ihrer Steuerklasse berücksichtigt.
Die Lohnabzüge reduzieren sich in beispielsweise diesen Fällen. Ziel des Staates ist es, durch die Steuerklassen und die dementsprechend angepassten Lohnabzüge für soziale Gerechtigkeit zu sorgen.
Nachdem ein Arbeitgeber nur Ihren Bruttolohn kennt, aber keine Informationen über Ihr insgesamt zu versteuerndes Einkommen hat, ergibt sich aus den vordefinierten Freibeträgen in den Steuerklassen ein Gesamtbild, das es möglich macht, das zu versteuernde Einkommen zumindest annährend genau zu berechnen.
Welche Steuerklassen gibt es?
Steuerklasse | Arbeitnehmer | Details |
---|---|---|
Steuerklasse 1 | In Steuerklasse 1 fallen Alleinstehende wie Ledige, getrennt Lebende, Verwitwete oder Geschiedene | Steuerklasse 1 im Überblick |
Steuerklasse 2 | In Steuerklasse 2 fallen Alleinerziehende. Voraussetzung: alle Voraussetzungen für Steuerklasse 1 müssen gegeben sein und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende muss erhalten werden. | Steuerklasse 2 im Überblick |
Steuerklasse 3 | In Steuerklasse 3 fallen alle Verheiratete. Der Ehegatte muss Steuerklasse 5 beantragt haben bzw. nicht erwerbstätig sein. Ebenso gilt diese Steuerklasse für Verwitwete bis zum Ende des Folgejahres nach dem Todesfall. | Steuerklasse 3 im Überblick |
Steuerklasse 4 | In Steuerklasse 4 fallen Ehepaare, bei denen beide Partner einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Beide müssen Steuerklasse 4 haben. Sinnvoll ist diese Wahl der Steuerklasse, wenn beide Ehepartner in etwa gleich viel verdienen | Steuerklasse 4 im Überblick |
Steuerklasse 4 Faktor | Eine Einstufung in Steuerklasse 4 Faktor kann auf Antrag erfolgen. Diese Steuerklasse ist sinnvoll, wenn Ehepaare in etwa gleich viel verdienen. | Steuerklasse 4 Faktor im Überblick |
Steuerklasse 5 | In Steuerklasse 5 fallen Verheiratete, bei denen der Ehepartner Steuerklasse 3 beantragt hat. Zu empfehlen ist diese Steuerklasse, wenn Sie über ein geringeres Einkommen verfügen als Ihr Ehepartner. | Steuerklasse 5 im Überblick |
Steuerklasse 6 | Eine Einordnung in Steuerklasse 6 efolgt, wenn ein gleichzeitig zweites Arbeitsverhältnis besteht. | Steuerklasse 6 im Überblick |
Die Steuerklasse wechseln
Es gibt etliche Gründe, weshalb die Steuerklasse gewechselt werden muss. So zum Beispiel, wenn Sie heiraten, sich scheiden lassen, Ihr Ehepartner auf einmal deutlich mehr oder weniger verdient oder zum Beispiel eine Arbeitslosigkeit vorhersehbar ist.
Wie Sie die Steuerklasse wechseln, erfahren Sie hier.
Nutzen Sie unseren Steuerklassen Rechner und erfahren Sie, welche Steuerklasse ihnen zuzuordnen ist –> Zum Steuerklassen Rechner