Die Steuerklasse wechseln: Gründe und Vorgensweise

Steuerklasse wechselnDie Einordnung in eine Steuerklasse bestimmt darüber, welche Freibeträge Sie in welcher Höhe in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.

Manchmal ist es von Vorteil, die Steuerklasse zu wechseln zum Beispiel, wenn Sie heiraten, ein Kind geboren wird oder Sie längere Zeit krank oder arbeitslos sind.

Wann die Steuerklasse wechseln?

Die Lohnsteuerklasse ist grundsätzlich abhängig vom Familienstand und wird unterteilt in Steuerklasse 1, Steuerklasse 2, Steuerklasse 3, Steuerklasse 4, Steuerklasse 4 Faktor, Steuerklasse 5 oder Steuerklasse 6.Sind Sie also Single und heiraten, verändert sich Ihr Familienstand, damit auch die Steuerklasse.

Die finanziellen Erleichterungen, die von der Steuerbehörde in den einzelnen Klassen gewährt werden, stehen für die Bemühungen des Staates, Familien und Kinder bevorzugt zu behandeln. So sind in der Lohnsteuerklasse 3, für Eheleute, auch in der Steuerklasse 2 für Alleinerziehende, die Freibeträge erheblich höher, als in den anderen Lohnsteuerklassen.

Eine wirkliche Wahl, in welche Steuerklasse Sie eingeordnet werden möchten, haben Sie nur, wenn Sie verheiratet sind.

Steuerklasse wechseln bei Heirat

Die Auswahl der Steuerklasse als Ehepartner hängt von der jeweiligen Verdienstsituation der Eheleute ab. Die allgemeine Grundregel ist, dass wenn Sie als Arbeitnehmer mehr als 60 Prozent der Gesamteinkünfte bestreiten, Sie die Steuerklasse 3 wählen sollten, womit der Ehepartner automatisch in die Stufe 5 eingeordnet werden würde.

Diese Steuerklassenkombination 3/5 wird Ehegattensplitting genannt. Verdienen beide Eheleute in etwa dasselbe, ist es angeraten, für beide die Lohnsteuerklasse 4 zu wählen, ist das Einkommen von Jahr zu Jahr unterschiedlich, käme die Steuerklasse 4 Faktor in Frage.

Hier haben sie Möglichkeit, zum Jahresende zu entscheiden, wer wie besteuert werden soll.

Wählen Sie die letztgenannte Kombination müssen Sie sie, in Zeiten des elektronischen ELStAM -Verfahrens jährlich neu beantragen.

Wie wechsle ich die Steuerklasse?

Grundsätzlich kann ein Wechsel der Steuerklasse einmal im Jahr vollzogen werden.

Sie können die Lohnsteuerklasse somit zum Beispiel wechseln, wenn Sie heiraten, ein Kind alleine erziehen, Sie sich dauerhaft von Ihrem Ehepartner trennen oder dieser verstirbt. Im Todesfall des Ehepartners ist es möglich, die Steuerklasse, die man zuletzt hatte, noch im Todesjahr des Partners und im darauffolgenden Kalenderjahr beizubehalten.

Um die Steuerklasse zu wechseln, müssen Sie das Formular „Antrag zum Wechsel der Steuerklasse“ herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und dann an das zuständige Finanzamt übersenden.

Der Wechsel der Steuerklasse ist also absolut nicht schwer und ist schnell erledigt.

In eine „ungünstigere“ Steuerklasse wechseln

Manchmal kann es sich rentieren, in eine relativ „ungünstigere“ Lohnsteuerklasse zu wechseln, denn die Höhe der Lohnersatzleistungen, wie Krankengeld und Arbeitslosengeld hängen von der entsprechenden Steuerklasse ab.

Es gilt also weitsichtig zu denken. Ist davon auszugehen, dass Sie in Kürze arbeitslos werden, dann macht es durchaus Sinn si schnell als möglich in eine für diesen Fall günstigere Steuerklasse zu wechseln.

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