Welche Steuerklasse hat ein Student im Praktikum?

Studenten sind naturgemäß immer an einem Praktikum interessiert.
Zum einen, um neben dem theoretischen Wissen praktische Erfahrung zusammen.
Zum anderen, um dabei möglichst Einblick in ein interessantes Unternehmen zu erhalten. Und außerdem brauchen sie stetig Geld.
Deshalb ist ein bezahltes Praktikum der Renner unter den Studenten. Doch welche Steuerklasse hat ein Student im Praktikum?
Die Steuerklasse Student im Praktikum
Die Steuerklasse eines Studenten ist von der Art des Anstellungsverhältnisses unabhängig. Die Steuerklasse hängt vielmehr von sozialen Faktoren ab.
Beispielsweise erhalten verheiratete Studenten automatisch die Steuerklasse 4, es sei denn, sie wählen selbst die Kombination 3/5. Ledige Studenten erhalten die Steuerklasse 1, wenn sie kein Kind haben. Mit Kind ist es die Steuerklasse 2.
Die Steuerklasse 6 ist für alle Studenten und sonstigen Arbeitnehmer vorgehen sehen, die ein 2. Arbeitsverhältnis auf Lohnsteuerklasse eingehen.
Praktika sind per se unbezahlt
Ein studentisches Praktikum ist per se eine unbezahlte Tätigkeit. Sie dient ausschließlich dem Zweck der Berufsorientierung, des Ausprobierens des Studenten in der Praxis.
Zahlt der Arbeitgeber eine Vergütung, ist das im Sinne einer zusätzlichen Anerkennung oder einer Aufwandsentschädigung zu sehen.
Selbstverständlich wird auf diese Zahlungen Lohnsteuer fällig, entsprechend der Steuerklasse des Studenten.
Allerdings wird nur dann eine tatsächliche Lohnsteuerzahlung durchgeführt, wenn der verdiente Lohn über der Lohnsteuerfreigrenze liegt.
Abzug der Werbungskosten
Dazu kommt, dass vom Einkommen noch die Werbungskosten abgezogen werden. Alles in allem sind etwa 11.000 € Einkommen, die der Student erzielen kann, von der Steuerzahlung befreit.
Im Rahmen einer Einkommensteuererklärung erhält der Student zu viel gezahlte Lohnsteuer zurück. Dennoch muss der Student im Praktikum einiges beachten.
So muss er sich beispielsweise selbst Kranken- und Rentenversichern, falls dies nicht über den Arbeitgeber passiert.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Praktikumszeiten generell nicht für die Rentenberechnung herangezogen werden.
Aus dem Praktikum wird ein reguläres Arbeitsverhältnis
Wird im Rahmen eines studentischen Praktikums ein Arbeitsverhältnis begründet, was im gegenseitigen Einvernehmen durchaus möglich ist, gelten für dieses natürlich dieselben Regelungen wie für andere Arbeitnehmer.
Das bedeutet, dass der Student steuerliche Abzüge vom Bruttolohn entsprechend seiner individuellen Lohnsteuerklasse in Kauf nehmen muss. Ebenso für die Sozialabgaben. Wichtig bei der Höhe des des Arbeitslohnes ist, dass er die gleiche Vergütung erhalten muss wie ein nichtstudentischer Arbeitnehmer.
Die Lösung mit einem Arbeitsverhältnis wird meist dort angewandt, wo nicht der Ausbildungszweck und Erwerb beruflicher Kenntnisse im Vordergrund der Tätigkeit steht, sondern die zu erbringende Arbeitsleistung.
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