Welche Steuerklasse hat ein Student mit Minijob?

Die große Anzahl der Studenten in Deutschland macht sowohl die Nachfrage nach einem Job für Studenten als auch deren Angebot als Arbeitskraft für die Wirtschaft sehr interessant.
Insbesondere an Hochschulstandorten haben sich Unternehmen angesiedelt, die speziell auf Studenten eingestellt sind. Denn die Arbeitsplätze für Studenten weisen einige Besonderheiten auf.
Studenten Minijob: Studenten sind flexibel einsetzbar
Beispielsweise können Studenten unregelmäßig und mit verschiedener Stundenzahl arbeiten. Sie sind also sehr flexibel einsetzbar.
Andererseits ist ihnen kaum ein Dauerarbeitsplatz beziehungsweise ein Vollzeitarbeitsplatz zuzumuten. Denn, und das ist allen Beteiligten klar, ein Student kann seinen Job nur neben dem Studium ausführen. Darauf muss der Arbeitgeber Rücksicht nehmen.
Für Studenten Minijobs gilt dasselbe wie für andere Minijobber
Ansonsten gilt für Studenten mit Minijob das Gleiche wie für andere Minijobber und Nebenjob Steuern. Wobei die Steuerklasse des Studenten bei einem Minijob keine Rolle spielt. Im Allgemeinen haben Studenten die Steuerklasse 1 (ledig ohne Kinder) oder Steuerklasse 2 (ledig mit Kindern).
Bei Minijob Student wird keine Lohnsteuer abgezogen
Bei einem Minijob werden jedoch keine Lohnsteuern abgezogen und deshalb spielt die Steuerklasse dabei keine Rolle. Da auf jedes Einkommen in Deutschland grundsätzlich Steuern gezahlt werden müssen, übernimmt die Steuerzahlung die Minijobzentrale.
Dazu muss der Arbeitgeber, der den Studenten einstellt mit einem Minijob, diese Einstellung der Minijobzentrale bei der Knappschaft mitteilen.
Diese registriert sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und stellt dem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung aus.
In dieser ist enthalten, wieviel an Abgaben der Arbeitgeber zu leisten hat. Derzeit sind es 22 % des vereinbarten Lohns des Minijobers. In diesen 22 % sind sowohl die Krankenversicherung als auch die Arbeitslosenversicherung und eben auch die Steuern enthalten.
Die Rentenversicherung ist nicht enthalten
Wohlgemerkt, die Rentenversicherung ist in diesem 22 % nicht enthalten. Der Minijobber kann, so er dies möchte, über seinen Arbeitgeber beantragen, dass er in die Rentenversicherung einzahlen möchte. Die dafür anfallenden Kosten muss er selbst tragen.
Minijob Student: brutto gleich netto
Der Minijobber, also auch der Student, erhält normalerweise vom Arbeitgeber brutto gleich netto. Denn der Arbeitgeber muss alle Abgaben leisten.
Es ist jedoch auch möglich, dass der Arbeitgeber mit dem Studenten vereinbart, dass dieser die 22 % Abgaben zahlt.
Er erhält dann den vereinbarten Lohn abzüglich dieser 22%-Steuern und Sozialabgaben. Da diese Abgaben von der Minijobzentrale an den Staatshaushalt abgeführt werden, muss der Student keine Lohnsteuererklärung dafür abgeben.
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