Steuerklasse Student: welche Steuerklasse kann ein Student wählen?

Steuerklasse StudentAls Student mit einem Nebenjob befinden Sie sich in demselben Rechtsstatus wie jeder andere Arbeitnehmer auch.

Ihr Familienstand ist für die Einteilung in die jeweilige Lohnsteuerklasse ausschlaggebend.

Welche Steuerklasse ist für Studenten finanziell am vorteilhaftesten?

Wer als Student einer Nebenbeschäftigung als Minijob nachgeht, ist seit dem 01. Januar 2013 immer versicherungspflichtig.

Er hat also die Pflicht zur Rentenversicherung, nimmt damit auch in vollem Umfang am Leistungspaket der Rentenversicherung teil. Das bedeutet einen Eigenanteil von 3,9 Prozent.

Es ist möglich, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. In aller Regel werden Sie als alleinstehender Student in einem nun grundsätzlich versicherungspflichtigen Job jedoch die Steuerklasse 1 haben.

Je nachdem, ob Sie verheiratet sind, getrennt leben, ein Kind in Alleinerziehung in Ihrem Haushalt ernähren und auch Kindergeld beziehen, werden Sie, meist auf Antrag hin, in die Steuerklassen 2, Steuerklasse 3, Steuerklasse 4 oder Steuerklasse  5 und Steuerklasse 6 eingestuft.

Auch die üblichen Kombinationen der Steuerklassen 3/5 und 1/6 oder 5/6, 4 und 4 Faktor sind natürlich möglich.

Die Steuerklasse als verheirateter Student

Sind Sie als Student verheiratet, empfiehlt sich wohl für die optimale Steuerklasse Student das sogenannte Ehegattensplitting, will heißen, die Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5.

Die Voraussetzung für diese Kombination der Steuerklasse Student ist jedoch, dass einer der beiden Ehepartner in die Lohnsteuerklasse 5 eingestuft wird, sodass sich diese Kombination erst rentiert, wenn einer der Eheleute mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens erwirtschaftet.

Umgekehrt wäre es sinnvoll, die Lonsteuerklasse 5 zu wählen, wenn Sie weniger als 40 Prozent zum Familieneinkommen beitragen.

Eine Einstufung in die Lohnsteuerklasse 4 macht dann Sinn, wenn beide Partner in der Ehe in etwa dasselbe verdienen.

Bevor Sie sich für eine Steuerklasse als Student entscheiden, sollten Sie die Lohnverhältnisse gut durchrechnen. Ein Wechsel der Steuerklassen ist als Student genauo wie bei jedem anderen Arbeitnehmer nur einmal im Jahr möglich.

-> Beim Berechnen der günstigsten Steuerklasse ist Ihnen mit Sicherheit unser Steuerklassen Rechner eine große Hilfe.

-> Hier finden Sie Details zum Wechsel der Steuerklasse: wie müssen Sie vorgehen, was müssen Sie dem Finanzamt schreiben etc.

Eingetragene Lebenspartnerschaften

Die Gesetzgebung hinsichtlich eingetragener Lebensgemeinschaften ist äußerst zwiespältig. Obwohl die allgemeine Tendenz eher dahin deutet, dass es auch für Partner in eingetragenen Lebensgemeinschaften möglich sein soll, die Steuerklassenkombination 3/5 zu wählen, stufen einige Finanzbehörden der Bundesländer die Betroffenen nach wie vor in Lohnsteuerklasse 1.

Im Zuge der gesetzlichen Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist es in vielen Bundesländern jedoch möglich, das Ehegattensplitting zu erlangen.

Dazu muss bei der zuständigen Finanzbehörde Einspruch gegen den Einkommenssteuerbescheid erhoben werden.

Steuerklasse Student im Überblick

Um Ihnen einen Überblick über die beste Steuerklasse als Student zu geben und schnell eine Antwort auf die Frage zu bieten, „welche Steuerklasse bin ich„, im Folgenden ein Kurzüberblick über alle relevanten Fakten, welche die Wahl der Steuerklasse als Student beeinflussen.

Zusammenfassend muss nochmals festgestellt werden, dass es grundsätzlich egal ist, ob Sie Student sind oder nicht, denn im Wesentlichen hängt die Steuerklasse Student von Ihrem Familienstand und Einkommen des Partners ab sowie davon, ob Sie Kinder haben oder nicht.

  • Sind Sie ledig, geschieden und ohne Kinder, dann gilt für Sie die Steuerklasse 1.
  • Sind Sie Alleinerziehender Student, dann gilt für Sie Steuerklasse 2.
  • Haben Sie Kinder, können Sie dennoch in Steuerklasse 1 eingestuft werden. Sie erhalten dann einen Kinderfreibetrag.
  • Gehen Sie neben dem Studium einer Nebentätigkeit nach, dann werden Sie in Steuerklasse 1 eingestuft. Üben Sie mehrere Nebenjobs aus, werden diese nach Steuerklasse 6 besteuert. Die Besteuerung in Steuerklasse 6 ist sehr hoch, da hier die üblichen Freibeträge entfallen.
  • Sind Sie verheiratet, dann gilt für Sie entweder Steuerklasse 3 oder 5. Der Ehepartner oder Lebenspartner, der ein höheres Einkommen erzielt, sollte die Steuerklasse 3 wählen.
  • Sind Sie verheiratet und arbeitet Ihr Ehepartner nicht, dann werden Sie automatisch in Steuerklasse 3 eingestuft.
  • Sind Sie verheiratet und verdienen Sie und Ihr Ehepartner in etwa gleich viel, empfiehlt sich die Wahl der Steuerklasse 4/4.

Steuerklasse Student: Wissen kompakt

Welche Steuerklasse habe ich als Student mit mehreren Nebenjobs?

Dass Studenten mehreren Nebenjobs nachgehen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, das ist keine Seltenheit. In diesem Fall fallen Sie einmal in Steuerklasse 1. Jeder weitere Nebenjob wird mit Steuerklasse 6 besteuert. Auch wenn Sie Ihrem Arbeitgeber keine Lohnsteuerinformationen mitteilen, dann werden Sie nach Steuerklasse 6 besteuert. Hat man nur einen 450 Minijob, dann werden hierfür keine Steuerabgaben fällig.

Ich bin Studentin und alleinerziehend, in welche Steuerklasse falle ich?

Sind Sie alleinerziehend und Student, dann werden Sie in Steuerklasse 2 eingestuft.

Ich bin Student und verheiratet, welche Steuerklasse gilt für mich?

Sind Sie Student und verheiratet, dann werden Sie entweder in Steuerklasse 3 oder 5 eingestuft. Als Grundregel gilt: der besser verdienende Ehepartner sollte die Steuerklasse 3 wählen. Arbeitet Ihr Partner nicht oder ist selbständig, dann fallen Sie automatisch in Steuerklasse 3. Verdienen Sie und Ihr Partner in etwa gleich viel, sollte die Steuerklassenwahl 4/4 in Erwägung gezogen werden.

Ich habe nur einen 450 Euro Job, muss ich als Student Steuern zahlen?

Gehen Sie lediglich einem 450 Euro Nebenjob nach, dann ist dieses Einkommen steuerfrei. Die Beiträge für die Rentenversicherung gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Sie erhalten Brutto wie Netto. Es sind keinerlei Abgaben fällig.

Dasselbe gilt auch, wenn Sie einen Hauptjob haben und daneben nur einem weiteren Minijob nachgehen, bei dem Sie maximal 450 Euro verdienen. Für den Minijob müssen keine Steuern gezahlt werden.

Ich habe nur einen 450 Euro Minijob, muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben?

Nein, sind Sie Student und üben lediglich einen Nebenjob aus, bei dem Sie nicht mehr als 450 Euro verdienen, dann müssen Sie keine Einkommenssteuererklärung abgeben.

Muss ich als Student Zweitwohnsitzsteuer zahlen?

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln müssen Studenten, die ihren ersten Wohnsitz bei den Eltern haben und einen Zweitwohnsitz in Köln haben, hierfür die Zweitwohnsitzsteuer zahlen. Das Urteil ist richtungsweisend für die Fälligkeit zur Entrichtung der Zweitwohnsitzsteuer für andere Städte in Deutschland [Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 14.02.2007, 21 K 2275/06].

Formulare für Studenten

-> Arbeitsvertrag für einen 450-Euro-Minijob
-> Arbeitsvertrag für Studenten (Teilzeitarbeit, kein Minijob)
-> Kündigung Arbeitsvertrag (Minijob, fristgemäß, Arbeitgeber)

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