Welche Steuerklasse ist für Singles vorgesehen?
Als Single hat man steuerlich große Nachteile gegenüber Verheirateten. Die Steuerabzüge sind in der Steuerklasse Single deutlich höher als z.B. bei Verheirateten.
Die Steuerklasse, die in der Regel für Singles gilt, ist die Steuerklasse 1. Sobald man als Erwachsener sein erstes eigenes Geld verdient, ist dieses auch bereits zu versteuern. Und zwar dann, wenn der Bruttoverdienst pro Monat mehr ausmacht, als 400 Euro.
In der Regel ist man zu diesem Zeitpunkt noch alleinstehend. Und hat, so will es erscheinen, keine große Wahlmöglichkeit bei den Klassen der Lohnsteuer.
Wie bereits angeführt: für Singles gilt Steuerklasse 1 im Regelfall.
Steuerklasse 1 ist die Steuerklasse für Singles
In der Steuerklasse 1 gibt es, mit Ausnahme von Steuerklasse 5 und Steuerklasse 6 die geringsten Freibeträge, das Monatseinkommen wird als am höchsten versteuert.
Dauerhaft getrennt Lebende, fallen ebenfalls in die Steuerklasse Single
Auch ein Arbeitnehmer, der dauerhaft getrennt von seiner Ehefrau lebt oder auch in Scheidung wird der Lohnsteuerklasse 1 zugeordnet.
Steuerklasse Single für Witwen und Witwer
Für Witwen und Witwer gilt: Sie können für das Jahr, in dem der Partner gestorben ist und ein weiteres Jahr danach in ihrer alten Lohnsteuerklasse verbleiben.
Dann werden Sie automatisch in die Steuerklasse 1 eingestuft. Die hohe Besteuerung von alleinstehenden Arbeitnehmern hat selbstverständlich einen staatspolitischen Hintergrund.
Es geht um das Interesse des Staates, die Familiengründung zu fördern, Familien finanziell zu stärken, Singles den Anreiz zu geben, zu heiraten.
Hat man im Übrigen als Single ein Kind in eigenem Haushalt zu versorgen, erhält man auch Kindergeld, so wird man in die Lohnsteuerklasse 2 eingestuft.
Die Freibeträge in Lohnsteuerklasse 1 – Steuerklasse Single
Auch wenn die Freibeträge niedriger sind, als in den anderen Lohnsteuerklassen, es gibt sie.
Der Grundfreibetrag liegt bei 8130 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist mit 1000 Euro beziffert und die Vorsorgepauschale liegt bei 1841 Euro. Der Sonderausgabenpauschbetrag beläuft sich auf 36 Euro.
Steuertipps, wenn Sie in der Steuerklasse Single eingestuft sind
Nun ist es Tatsache, dass jemand, der eine Menge an Steuern bezahlt, von diesen auch einiges absetzen kann. Hier ist es zum Beispiel bei Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale, außergewöhnlichen Belastungen oder auch den Sonderausgaben möglich, eine Menge an Geld wieder hereinzuholen.
Waren Sie bereits einmal verheiratet, sind jetzt wieder Single und müssen an den Partner Unterhaltszahlungen leisten, können Sie auch diese von der Steuer absetzen.
Es gibt noch viele Steuerspar Tipps mehr für Alleinstehende, denn auch bei Kapitalanlagen, selbst genutztem oder vermietetem Wohneigentum, Weiterbildung oder privater Vorsorge kann man dem Fiskus einiges abringen.
Falls sich Ihre Lebenssituation geändert hat, zum Beispiel, weil Sie Single sind und nun Nachwuchs erwarten und damit in Kürze Alleinerziehende sind, dann sollten Sie in jedem Fall die Steuerklasse wechseln. Oder aber es steht eine Hochzeit an. Informieren Sie sich, welche Steuerklasse in der veränderten Lebenssituation die beste für Sie ist. -> Zum Steuerklassen Rechner
Online Steuerberatung Steuerklasse Single
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