Die Steuerklasse Rentner und Angestellter – was muss beachtet werden?

Steuerklasse Rentner und Angestellter
Steuerklasse Rentner und Angestellter

Die Bedeutung der Steuerklassen für das Nettoeinkommen von Angestellten und Rentnern wird nach wie vor deutlich überschätzt.

Viele Menschen gehen davon aus, je günstiger sie die Steuerklasse wählen, desto mehr netto haben sie im Portemonnaie.

Das trifft zu, allerdings nur für das monatliche Einkommen. Übers Jahr gesehen ändert die Steuerklasse gar nichts am Einkommen des Bürgers.

Denn im Rahmen einer Einkommensteuererklärung wird das jährliche Einkommen eines Rentners oder Angestellten und dessen Partners zusammengerechnet und darauf die gemeinsame Steuer gebildet.

Wann die Steuerklasse während des Jahres wichtig ist

Dennoch kann die Steuerklasse unterm Jahr wichtig sein.

Nämlich dann, wenn es wirklich, etwa für Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder ähnliche staatliche Leistungen, auf die Höhe des Nettolohns ankommt.

Denn viele dieser Leistungen werden von einem pauschalierten Nettolohn berechnet.

Die Option die Steuerklasse zu wählen hat nicht jeder!

Verheiratete Angestellte und Rentner sowie eingetragene Lebensgemeinschaften haben, übrigens als einzige Steuerbürger, die Möglichkeit, sich die Steuerklasse zu wählen.

Während für Singles grundsätzlich die Steuerklasse I gilt, für Alleinerziehende die Steuerklasse II und für jedes Zweiteinkommen die Steuerklasse VI, kann diese Personengruppe zwischen Steuerklasse IIISteuerklasse IV und Steuerklasse V wählen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Arbeitslohn oder Rente bezieht.

Wer sollte Steuerklasse III wählen?

Grundsätzlich sollte derjenige Partner, der das höhere Einkommen hat, die Steuerklasse III wählen. Der andere erhält dann automatisch V.

Treffen die Partner keine entsprechende Entscheidung, stuft das Finanzamt sie automatisch in die Klassenkombination IV/IV ein.

Bei Letzterer werden beide Einkommen gleich hoch besteuert, bei III/V erhält das Einkommen mit Steuerklasse III einen geringeren Prozentsatz.

Wird ein Angestellter Rentner soll man rechtzeitig die Steuerklasse wechseln

Wird einer der beiden Partner Rentner, sollten beide rechtzeitig vorher die richtige Steuerklasse wählen.

Im Allgemeinen ist die Rente niedriger als das Erwerbseinkommen. Deshalb sollte der Partner, der Rentner wird, in Steuerklasse Rentner V eingeordnet sein.

Dadurch wird der Partner mit dem höheren Einkommen automatisch geringer besteuert.

Renten werden nicht zu 100% besteuert

Da Renten außerdem nicht zu 100 % (jedenfalls derzeit) besteuert werden, kann dieser Steuervorteil unter Umständen sogar am Ende des Jahres noch vorhanden sein. Normalerweise ist der Eintritt einer Rente rechtzeitig vorher bekannt.

Wann genau sollte man den Steuerklassenwechsel vollziehen?

Deshalb sollte der Steuerklassenwechsel mindestens anderthalb Jahre vor Renteneintritt durchgeführt worden sein. Denn so ein Steuerklassenwechsel ist nur einmal im Jahr möglich.

Und es wird immer die Steuerklasse für beide Partner verwendet, die ein Jahr vor Eintritt des Rentenfalles vorhanden gewesen war.

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