Steuerklasse Rentner Minijob: was ist zu beachten und wann ist die Steuerklasse relevant?

Viele Rentner, die ihr Lebenswerk eigentlich vollbracht haben müssten, wollen oder müssen im Alter noch arbeiten.
Entweder, damit sie körperlich und geistig fit bleiben oder, damit sie schlicht überleben können. Die Altersarmut nimmt in Deutschland dramatisch zu. Eine Lösung ist die Annahme eines Minijobs für Rentner.
Gerade Minijobs eignen sich oftmals optimal für Rentner
Minijobs sind vielerorts vorhanden und sind oft für Rentner geeignet. Der Vorteil einer Minijoblösung gegenüber einem Angestelltenverhältnis ist, dass der Minijobber sich nicht um die steuerlichen Belange kümmern muss.
Der Arbeitgeber meldet den Minijobber bei der Knappschaft an (Minijobzentrale) und zahlt dorthin 22 % des Lohnes des Minijobbers.
Zusätzlich kann der Minijobber einen Teil seines Einkommens ebenfalls an die Minijobzentrale zahlen und sich damit einen Rentenanspruch sichern.
Das ist für Rentner selbstredend irrelevant.
Was gilt für Rentner mit Minijob?
Wer Altersrentner ist und ohne Abschläge seine Rente bezieht, kann prinzipiell unbegrenzt dazuverdienen. So ist eine Konstellation möglich, dass der Rentner sowohl ein Angestelltenverhältnis als auch einen Rentner Minijob hat.
In diesem Fall, und nur in diesem Fall, spielt die Steuerklasse Rentner eine Rolle.
Die Steuerklasse Rentner spielt dabei nicht in Bezug auf den Minijob eine Rolle, sondern nur im Zusammenhang mit dem Angestelltenverhältnis.
Es gelten für den Rentner die üblichen Regelungen der Steuerklassen.
Ein Rentner Minijob ist vollständig unabhängig von der Wahl der Steuerklasse
Dabei ist der Minijob immer außen vor, denn ein Minijob ist vollständig unabhängig von der Wahl von Steuerklassen oder anderen Beschränkungen.
Warum ist ein Minijob ideal für Rentner?
Ein Minijob ist deshalb für Rentner besonders geeignet, weil er stets unter der Hinzuverdienstgrenze des Rentners liegt.
Ein Rentner, der eine vorgezogene Altersrente bezieht, egal welche, darf im Monat maximal soviel dazuverdienen, wie er höchstens bei einem Minijob verdienen kann.
Derzeit 450 € und zweimal im Jahr 900 €. Er ist also bei einem Minijob immer auf der sicheren Seite. Bei einem Angestelltenverhältnis kann das durchaus anders sein.
Ein Minijob hat für Rentner noch weitere Vorteile
Ein weiterer Vorteil des Minijobs für den Rentner ist, dass, wenn er keine weiteren Einkünfte außer der Rente hat, er keine Einkommensteuererklärung abgeben muss.
Denn die steuerliche Berechnung und Abrechnung des Minijobs erfolgt über die Knappschaft. Ist er hingegen angestellt, muss er stets, egal bei welcher Steuerklasse Rentner, eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Das resultiert daraus, dass er Einkommen aus Gehalt/Lohn und Rente hat, was zusammen möglicherweise steuerpflichtig ist.
Bundefreiwilligendienst eine neu Möglichkeit des Minijobs für Rentner
Eine neuere Möglichkeit für einen Rentner, einen Zuverdienst zu erzielen, ist die Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst.
Online Steuerberatung Steuerklasse Rentner Minijob
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