Welche Steuerklasse gilt nach der Scheidung?

Die Anzahl der Scheidungen in Deutschland steigt immer mehr.
Der Alltag trennt die Menschen, die die Hormone zusammengebracht haben. Oftmals geht einer solchen Trennung eine bittere Zeit voraus, die viele emotionale und finanzielle Misstöne enthält.
Zu allem Unglück kommt eine steuerlich schlechtere Einstufung der Geschiedenen. Denn der Staat fördert eben nur Ehepaare.
Aus diesem Grund sollte dem Finanzamt eine solche Scheidung mitgeteilt werden.
Ansonsten folgt möglicherweise das böse Erwachen in Form einer saftigen Steuernachzahlung.
Steuerklasse nach Scheidung im Detail
Bei einer Hochzeit gilt die Regelung, dass im Jahr der Eheschließung, rückwirkend für das laufende Jahr, die günstigere Steuerklasse angewendet wird.
Das bedeutet aber im Umkehrschluss nicht, dass die günstigere Steuerklasse im Jahr der Scheidung für das ganze Jahr rückwirkend geändert werden muss.
Vielmehr trifft das grundsätzlich auf den Beginn des Folgejahres zu. Ab 1. 1. des auf die Scheidung folgenden Jahres gilt die neue Steuerklasse.
Das ist ein kleiner Bonus, den der Staat den Menschen gewährt. Von bisher Steuerklasse III, Steuerklasse IV oder Steuerklasse V wird auf Steuerklasse I oder Steuerklasse II gewechselt.
Wechsel der Steuerklasse nach Scheidung
Ein solcher Wechsel der Steuerklasse nach der Scheidung ist heutzutage unkompliziert. Früher musste die Lohnsteuerkarte vom Arbeitgeber eingefordert werden.
Oder rechtzeitig eine andere Lohnsteuerklasse beim Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden, damit dies in der papierenen Lohnsteuerkarte korrekt eingetragen wird.
Das macht das heute die EDV. Das Finanzamt teilt dem Arbeitgeber auf elektronischem Wege die neue Lohnsteuerklasse und deren Gültigkeit mit.
Da die Lohnsteuerklasse nach einer Scheidung ab Beginn des Folgejahres gilt, haben Paare, die sich am Ende des Jahres scheiden lassen, in dieser Hinsicht schlechte Karten.
Hier sollte geprüft werden, ob eine Scheidung am Jahresanfang möglich ist.
Die Regelung gilt auch für dauernd getrennt Lebende
Diese Regelungen gelten übrigens nicht nur nach einer Scheidung. Auch wenn ein Paar nachweislich dauerhaft getrennt lebt, kann es nicht die günstigere Steuerklasse mit dem Ehegattenprivileg in Anspruch nehmen.
All diese Regelungen gelten neuerdings auch für eingetragene Lebensgemeinschaften.
Wobei: So wichtig ist die Steuerklasse nun auch wieder nicht. Im Gegensatz zur Meinung vieler Menschen, dass die Steuerklasse über die Einkommenshöhe entscheidet, ist sie lediglich eine Möglichkeit des Staates, seine sozialpolitischen Ziele durchzusetzen.
Denn am Jahresende werden alle Einkommen eines Ehepaares zusammengerechnet und darauf eine gemeinsame Steuer gebildet.
Lediglich der monatliche Steuerabzug hängt von der Steuerklasse ab.
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