Die Steuerklasse ledig ohne Kind – welche Steuerklasse gilt wann?

Steuerklassen sind für viele Menschen wichtig, wenn es um ihr Einkommen geht. Denken sie jedenfalls. Mancher glaubt auch, dass er sich eine vermeintlich günstige Steuerklasse aussuchen kann.
Beides ist gleichzeitig richtig und falsch. Unter Steuerklassen werden im Allgemeinen die Lohnsteuerklassen verstanden, die für abhängig Beschäftigte gelten.
Im deutschen Steuerrecht gibt es 6 Steuerklassen
Das deutsche Steuerrecht sieht deren 6 vor. Im Gegensatz zum Verständnis vieler Arbeitnehmer von Sinn und Zweck der Steuerklassen sind diese lediglich dazu da, mittels des Steuerrechts und damit finanzieller Interessen der Menschen staatspolitische Ziele durchzusetzen.
Dies erreicht der Fiskus dadurch, dass, beispielsweise in Bezug auf die Sozialpolitik, bestimmte soziale Verhältnisse der Steuerzahler gefördert werden oder eben auch nicht.
Die Steuerklasse ist abhängig vom Familienstand, das gilt auch für die Steuerklasse ledig ohne Kind
Das hat zur Folge, dass den Arbeitnehmern eine Steuerklasse oder Steuerklassenkombination zugewiesenen wird. Abhängig vom Familienstand und Kindern. Was gilt also für eine Steuerklasse für ledig ohne Kind?
Ein lediger Arbeitnehmer ohne Kind erhält automatisch, wenn er erstmalig eine Arbeit aufnimmt, die Steuerklasse I.
Unterschreibt er einen weiteren Arbeitsvertrag auf Lohnsteuerkarte, gilt dafür zwangsläufig die Steuerklasse VI. In Klasse VI wird der Arbeitslohn mit 50 % besteuert. Die Hälfte des erarbeiteten Einkommens geht an den Staat.
Die Steuerklasse I für ledig ohne Kind hat den höchsten Steuerprozentsatz
Die Steuerklasse I für ledige Arbeitnehmer ohne Kind hat den höchsten Steuerprozentsatz. Dieser wird dadurch ermittelt, dass der Steuerbeamte (heute natürlich der Computer) in die Lohnsteuertabelle geht, die Einkommenshöhe und die Steuerklasse auswählt und den Steuersatz abliest.
Dieser Steuersatz wird dann auf das Bruttoeinkommen angewendet. Der Arbeitnehmer erhält die Differenz abzüglich Sozialausgaben.
Besteht die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung?
Arbeitnehmer in Steuerklasse I sind nicht verpflichtet, im Folgejahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Im Gegensatz etwa zu Arbeitnehmern mit Steuerklasse III und Steuerklasse V.
Sie können dies allerdings tun. Sollten sie auch. Jedenfalls dann, wenn sie steuerlich relevante Ausgaben hatten, die sie bei der Einkommensteuererklärung geltend machen können. Nur auf diese Weise können sie die Steuerlast mindern.
Die Steuerklasse ledig ohne Kind hat noch einen weiteren Nachteil
Steuerpflichtige Ledige ohne Kind haben noch einen weiteren steuerlichen Nachteil zu verkraften. Bei jeder Einkommenserhöhung steigt der prozentuale Steuersatz.
So kann es geschehen, dass eine Gehaltserhöhung beim Arbeitnehmer gar nicht ankommt oder sogar zu weniger Einkommen führt.
Das gilt zwar für alle Steuerklassen, bei Steuerklasse 1 wirkt sich dies jedoch am stärksten aus.
Diese sogenannte kalte Progression wollte die Politik schon seit Jahrzehnten abschaffen. Nunmehr scheint dies langsam in die Gänge zu kommen.
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