Welche Steuerklasse ist nach der Heirat die beste für Sie?
Dass die Familie als Institution ein wichtiges Ziel im Denken der Regierenden ist, bleibt unbestritten.
Die offizielle und amtliche Heirat mit Trauschein offeriert auf der steuerlichen Seite etliche Vorteile.
Wechsel der Steuerklasse?
Gehen Sie, ein bisher als Single geführter Arbeitnehmer, in eine Ehe, wird die Finanzbehörde Sie auf alle Fälle neu steuerlich veranschlagen.
Das heißt, nach einer Heirat ist immer eine Änderung der Steuerklasse notwendig.
Die Wahl der Steuerklasse bleibt Ihnen und Ihrem Ehepartner überlassen. Seitdem es seit dem Januar 2013 die Anwendung „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) gibt, werden frisch Verheiratete automatisch in die Lohnsteuerkonstellation 4/4 eingeordnet.
Bevorzugen Sie eine andere Kombination, müssen Sie diese bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen. -> hier können Sie das Formular zum Steuerklassenwechsel bei Heirat herunterladen
Welche Lohnsteuerklasse ist nach der Heirat zu empfehlen?
Die Frage nach der Steuerklasse nach der Heirat wird entschieden durch die Verteilung der beiden Einkommen. Durch die Heirat wird es den Steuerpflichtigen ermöglicht, eine Menge Geld zu sparen.
Verdient ein Mitglied der Ehegemeinschaft mehr als 60 Prozent des Gesamteinkommens, ist die vorteilhafteste Möglichkeit der Steuerklassenkombination die 3/5.
Hier kann derjenige mit dem höheren Einkommen, der die Steuerklasse 3 gewählt hat, von den höchsten Freibeträgen aller Steuerklassen und Steuerklassenkombinationen profitieren.
So liegt der Grundfreibetrag bei 16.260 Euro, die Vorsorgepauschale macht 3471 Euro aus.
Haben Sie kein Kind, ist die Lohnsteuergrenze 2013 eine Summe von 20.519,99 Euro.
Im Gegenzug sind die Freibeträge in der Lohnsteuerklasse 5 recht dünn gesät. Hier existiert kein Grundfreibetrag, kein Kinderfreibetrag.
Steuerlich geltend gemacht werden kann lediglich der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro sowie ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro.
Der gewährte Vorsorgepauschbetrag hängt von der Höhe des monatlichen Bruttoverdienstes ab.
Steuerklasse 4 für Verheiratete
Verdienen beide Ehepartner in etwa dasselbe, sollten Sie die Möglichkeit in Betracht ziehen, sich beide in Lohnsteuerklasse 4 eintragen zu lassen.
Es könnte einen geldwerten Vorteil bedeuten. Der Einzelfall entscheidet. Hier gäbe es einen Grundfreibetrag in Höhe von 8004 Euro zuzüglich eines Kinderfreibetrages von 3504 Euro.
Da beide Elternteile den Kinderfreibetrag erhalten, verdoppelt sich die Summe, sodass die gesetzlich zugestandenen 7008 Euro wieder erreicht werden.
Krankheit oder Arbeitslosigkeit
Im Falle einer Kündigung, einer Krankheit sind Sie auf Lohnersatzleistungen angewiesen.
Diese errechnen sich aus dem letzten Nettogehalt, dass Sie als Arbeitnehmer bezogen haben. Ist die Entwicklung vorher zu sehen, ist ein Wechsel der Lohnsteuerklasse angebracht.
Welche Steuerklasse für Sie nach der Heirat die günstigste ist, sagt Ihnen unser Steuerklassen Rechner. Innerhalb weniger Sekunden erfahren Sie, welche Steuerklasse für Sie optimal ist und, ob und wie Sie die Steuerklasse wechseln können.
Online Steuerberatung Steuerklasse Heirat
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