Steuerklasse Alleinerziehend: welche Steuerklasse ist die richtige?
Zwischen 19 und 7 Prozent aller Familien in der Bundesrepublik Deutschland sind alleinerziehend.
Für sie hält die Steuerklasse 2 etliche Vergünstigungen bereit, vor allen Dingen den Entlastungsbetrag.
Wer darf in die Steuerklasse 2?
Die Lohnsteuerklasse 2 ist ausschließlich für alleinerziehende Elternteile gedacht. Dabei spielt, anders als in anderen Lohnsteuergruppen, der Familienstand keine Rolle.
Ganz egal ob Sie geschieden, verheiratet oder in Trennung leben, ob sie alleine leben oder in einer angemeldeten Ehegemeinschaft, sind Sie alleinerziehend, können Sie die Vorteile der Lohnsteuerklasse 2 nützen.
Alleinerziehend heißt vor allem, dass Sie der Bezieher des Kindergeldes sind, dass das Kind in Ihrem Haushalt wohnt, Sie das Kind alleine versorgen.
Sind die Voraussetzungen für ein Ehegattensplitting vorhanden, erlischt der Anspruch auf den Entlastungsbetrag. (BFH, 19.10.2006 – III R 4/05)
Die Steuerklasse 2 zu beantragen, ist im Zuge der elektronischen Gehaltsabrechnung wirklich simpel geworden. Es ist lediglich notwendig, das Formular „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ auszufüllen und es dem zuständigen Finanzamt zukommen zu lassen.
Bei Ehepartnern, die dauerhaft getrennt leben, wird das Formular „Erklärung zum dauernden getrennt leben“ benötigt.
Weiterhin ist es notwendig, dass das Kind an demselben Wohnort gemeldet ist, an dem auch der steuerpflichtige Kindergeldempfänger gemeldet ist.
Sollte das Kind an verschiedenen Orten angemeldet sein, wird derjenige den Freibetrag erhalten, welcher auch Bezieher des Kindergeldes ist.
Es gibt weitere Einschränkungen. Um den sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen zu können, dürfen Sie als Alleinstehender nicht in einer haushältlichen Gemeinschaft zusammen mit anderen Volljährigen leben. (BVerfG, Az. 2 BvR 266/08 vom 23.10.2010) Dies bezieht sich auch auf eigene Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
Ferner müssen Sie, logischerweise, mit zumindest einem minderjährigen Kind in einer Lebensgemeinschaft zusammenwohnen.
Auch wenn ein Kind bereits volljährig ist, aber noch Anspruch auf Kindergeld hat, steht Ihnen der Entlastungsbetrag zu.
Welche Abzüge stehen Alleinerziehenden in Steuerklasse 2 zu?
In der Steuerklasse 2 können Sie einen Grundfreibetrag von 8130 Euro sowie einen Pauschbetrag für Arbeitnehmer in Höhe von 1000 Euro geltend machen.
Ferner steht Ihnen der Pauschbetrag für Sonderausgaben mit 36 Euro zu.
Die Geschenke für Alleinerziehende sind der Kinderfreibetrag mit 7008 Euro, eine Vorsorgepauschale von 2107 Euro und schließlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der sich auf 1308 Euro beläuft.
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