Steuerklasse 5 bzw. Steuerklasse V

Steuerklasse 5Das Wort „Steuer“ stammt aus altdeutschen Begriff „stiura“, das heißt Stütze, Unterstützung. Gab es früher die Steuer als Naturalabgaben und Frondiensten, existiert heute nur noch die Geldleistung.

Steuerklasse 5 für Eheleute

Die Steuerklasse 5 können Sie nur als verheirateter Partner beantragen. Voraussetzung ist, dass beide Eheleute einverstanden sind, denn nur eine Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 ist überhaupt möglich.

Während in dieser Konstellation der Arbeitnehmer, welcher mit Lohnsteuerklasse 3 versteuert, erhebliche Freibeträge erhält, fallen diese in der Lohnsteuerklasse 5 vollständig weg.

Eine andere Kombination von Steuerklasse 5 mit der Steuerklasse 4 oder Steuerklasse 1 oder Steuerklasse 4 Faktor ist nicht möglich. Die Steuerklasse 6 obliegt besonderen Regelungen.

Wer sollte sich für Lohnsteuerklasse 5 entscheiden?

Ganz wesentlich bei Ihrer Entscheidung als Ehepaar die Lohnsteuerklassenkombination 3/5 zu wählen, ist die Höhe des Bruttomonatsverdienstes desjenigen, der mit der Lohnsteuerklasse 3 abrechnet.

Dieser sollte wesentlich höher sein, als der Lohnanteil desjenigen, der mit Lohnsteuerklasse 5 abrechnet.

Man kann jedoch sagen, dass sich bereits, wenn der Partner einen Anteil von 60 Prozent am Gesamtverdienst hat, eine solche Lohnsteuerklassenkonstellation rentiert. Trägt der Ehepartner  weniger als 40 Prozent zum Familieneinkommen bei, würde er sich für die Lohnsteuerklasse 5 entscheiden.

Es ist jedoch bei annähernd gleichem Lohn der Eheleute zu überlegen, in die Lohnsteuerklasse 4 Faktor einzusteigen. Dies muss jedoch der rechnerische Einzelfall entscheiden.

Wechsel in Steuerklasse 5 bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit

Sieht man sich in der Gefahr, seinen Arbeitsplatz zu verlieren oder krank zu werden, ist es sinnvoll, die Lohnsteuerklasse so zu wechseln, dass das Nettoeinkommen möglichst hoch ist, denn die Höhe der Lohnersatzleistungen hängt vom letzten Nettolohn ab.

Keine Freibeträge in der Steuerklasse 5

In der Steuerklasse 5 ist es nicht möglich, den Grundfreibetrag oder auch einen Kinderfreibetrag bei der Steuerabrechnung geltend zu machen. Der Kinderfreibetrag des Ehepartners mit der Steuerklasse 3 wird dagegen so hoch ausfallen, das letztlich keine Abzüge entstehen.

Auch die anderen Freibeträge sind in der Konstellation 3/5 beim Ehepartner mit der Lohnsteuerklasse 3 erheblich höher, sodass durchaus eine erhebliche Steuerersparnis entstehen kann. In der Steuerklasse 5 existieren jedoch ebenso der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro sowie ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro.

Auch gibt es in aller Regel einen Vorsorgepauschbetrag, der von der Höhe des jährlichen Bruttoverdienstes abhängt.

DIe richtige Steuerklasse zu wählen, ist für die meisten Arbeitnehmer nicht ganz leicht. Unser Steuerklassenrechner sagt Ihnen, welche Steuerklasse die beste für Ihre Lebenssituation ist.

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