Die Steuerklasse 4 mit Faktor: wann ist diese Steuerklasse die optimale Wahl?

Steuerklasse 4 mit Faktor
Steuerklasse 4 mit Faktor

Im deutschen Steuerrecht existieren diverse Lohnsteuerklassen. Besondere Regelungen gelten für verheiratete Paare oder Partner in einer Lebensgemeinschaft.

Ihnen steht die Möglichkeit offen, mit den Lohnsteuerklassen ein wenig zu spielen, so die finanziell günstigste Möglichkeit zu wählen.

So ist es also Partnern in einer Ehe möglich, abzustimmen, in welcher Höhe die Lohnsteuer monatlich abgeführt wird.

Die altbekannte und häufigst verwendete Variante ist die Kombination Steuerklasse III/V. Es existiert ebenso die Steuerklasse IV wie die Variante IV/IV unter Anwendung des Faktorverfahrens.

Das Faktorverfahren – Weg zu fairen Steuerlastverteilung

Grundsätzlich entscheidet immer die Höhe des jeweiligen Gehaltes der Partner. Wenn beide Ehepartner in etwa dieselben monatlichen Bezüge haben, wird die Kombination der Steuerklassen IV/IV sich am vorteilhaftesten auswirken.

Besteht jedoch eine große Differenz zwischen den beiden Gehältern, wird sich die Kombination III/V lohnen.

Ist der Gehaltsunterschied nicht sonderlich groß, gibt es zusätzlich die Möglichkeit das Faktoverfahren anzuwenden.

Das Faktorverfahren bei der Wahl Steuerklasse 4 mit Faktor

Steuerklasse 4 mit Faktor gibt es seit 2010. Sie dazu gedacht, Partnern in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft ein gerechte Verteilung der Steuerlast innerhalb ihres Bundes zu ermöglichen.

Hierbei wird jeder der Partner die steuerlichen Vorteile von eigenem Grundfreibetrag oder Kindergeldfreibetrag nutzen können.

Der Faktor bei der Wahl Steuerklasse 4 mit Faktor wird vom Finanzamt nach entsprechender Antragstellung errechnet.

So wird der Faktor ermittelt

Die Finanzbehörde ermittelt aus den voraus berechneten, zukünftigen Arbeitslöhnen einen „Faktor“. Dieser Wert, er weist sehr genau drei Nachkommastellen auf, wird als Multiplikator dann mit den Lohnsteuerabzugsbeträgen verknüpft.

Eine weitere Eigenschaft des Faktors ist die Berücksichtigung der steuermindernden Wirkung des Splittingverfahrens beim Abzug der Lohnsteuer.

Ob hier eine Minderung der Steuer eintritt, hängt von der Differenz der Gehaltshöhen ab.

Vor- und Nachteile der Steuerklasse 4 mit Faktor

Das Faktorverfahren vermeidet in aller Regel Steuer – Nach – als auch Vorauszahlungen.

Mit dem Faktorverfahren, so lassen sich Steuerexperten vernehmen, sei die Lohnsteuer in aller Regel höher als in der Kombi II/V.

Das Bundesfinanzministerium bietet einen kostenlosen Steuerrechner im World Wide Web an. Außerdem sind dort auch Informationsbroschüren zur Wahl der Steuerklasse zu erhalten.

Wer sich für das Faktorverfahren in Kombination mit der Variante IV/IV entscheidet, wird im Folgejahr eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen.

Bei der Wahl Ihrer Steuerklasse sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass ihre Wahl auch die sogenannten Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise  Arbeitslosengeld I,  Verletztengeld Krankengeld, Übergangsgeld Versorgungskrankengeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld oder ebenso die Höhe des Lohnanspruchs bei Altersteilzeit beeinflusst.

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Steuerklasse 4 mit Faktor