Steuerklasse 4 Faktor bzw. Steuerklasse IV Faktor
Schon im Mittelalter wurden sogenannte „kirchliche Personalzehnte“ eingefordert. Ebenfalls als ein Vorläufer der Einkommenssteuer gilt der „Kopfschoß“ in Preußen. 1820 wurde die „Klassensteuer“ eingeführt.
Wer sollte sich für Steuerklasse 4 Faktor entscheiden?
In 2010 wurde eine neue Steuerklasse eingeführt. So haben seitdem berufstätige Ehepaare die Möglichkeit, sich zwischen drei unterschiedlichen Kombinationen ihrer Steuerklassen zu entscheiden.
Es sind dies die Kombinationen 4-Faktor/4-Faktor oder 3/4 und auch 4/5. Das Faktorverfahren stellt sich als Anteilsmodell dar.
Das bedeutet ein Optionsrecht für die Ehepartner. So wird den Eheleuten die Wahl überlassen, die Besteuerung ganz nach ihrem Anteil am gemeinsamen Einkommen auszusuchen. Grundlage dieser Regelung ist Paragraf 39f des Einkommensteuergesetzes.
Das erklärte Ziel der neuen Steuerklasse ist es, dem Ehepartner wenigstens die ihm zustehende Steuerentlastung zukommen zu lassen. Stehen Sie zum Beispiel für 20 Prozent des Familieneinkommens ein, müssen Sie auch nur diese 20 Prozent versteuern.
Doch nicht für alle verheirateten Paare ist diese Steuerklasse die beste Lösung. Die Steuerklasse 4 Faktor macht nur dann Sinn, wenn die berufstätigen Ehepartner ungefähr dasselbe an Lohn erwirtschaften.
Ist dies nicht der Fall und einer der Eheleute verdient wesentlich mehr, ist auf jeden Fall die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 zu empfehlen.
Beeinflussung der Lohnersatzleistungen
Die Wahl der Steuerklasse ist, neben den steuerlichen Ersparnissen, die erwachsen können, noch aus einem anderen Grund von großer Bedeutung.
Im Krankheitsfalle und auch wenn Sie durch unglückliche Umstände Ihre Arbeit verlieren, spielt die Lohnsteuerklasse bei den Lohnersatzleistungen wie Krankengeld Kurzarbeitergeld, Eltern- oder -, Arbeitslosengeld eine hervorragende Rolle.
Diese Leistungen sind in der Lohnsteuerklasse 3 noch am höchsten. Neben dem Wechsel zur richtigen Lohnsteuerklasse ist auch die Eintragung eines Freibetrages auf Ihrer Lohnsteuerkarte ein Weg, im Falle eines Falles finanziell besser gestellt zu sein.
Wie geht der Wechsel zur Steuerklasse 4 Faktor vor sich?
Die Eheleute übermitteln dem Finanzamt ihren Wunsch, in die Steuerklasse 4 Faktor eingestuft zu werden. Am Jahresanfang teilen sie den Finanzbehörden mit, welche Höhe die zu erwartenden Arbeitslöhne haben werden.
Mithilfe des sogenannten „Splittingfaktors“ errechnet das Finanzamt die zwei Werte der erwarteten Lohnzahlungen und setzt sie zueinander ins Verhältnis. Das Ergebnis nennt sich Faktor.
Lohnersatz erhöht die Einkommensteuer
Grundsätzlich sind die Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, das Elterngeld, Kurzarbeitsgeld oder Arbeitslosenunterstützung, auch Krankengeld steuerfrei. Jedoch maximieren sie den Steuersatz, der auf das Familieneinkommen angewendet wird. Die Finanzbehörden nennen diese Regelung „Progressionsvorbehalt“.
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