Steuerklasse 3 bzw. Steuerklasse III

Steuerklasse 3Um die Steuerzahler gerecht zu besteuern, hat die Finanzbehörde alle Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro an Bruttoverdienst pro Monat aufweisen, in verschiedene Steuerklassen eingeteilt.

Ziel der Einteilung in Steuerklassen ist es, eine gerechte Besteuerung der Steuerbürger zu erlangen.

Steuerklasse 3 ür Verheiratete

Möchten Sie in die Steuerklasse 3 eingestuft werden, sind lediglich zwei Voraussetzungen zu erfüllen.

Auf der einen Seite müssen Sie verheiratet sein und auf der anderen muss Ihr Ehepartner damit einverstanden sein, in die Lohnsteuerklasse 5 eingeordnet zu werden.

Dies ist mit höheren Lohnabzügen verbunden, die jedoch in aller Regel von den höheren Nettobeträgen, die der Partner mit der Lohnsteuerklasse 3 erwirtschaftet, weit mehr als ausgeglichen werden.

Wann lohnt sich die Steuerklassenkombination 3/5 besonders?

Ganz besonders rentiert sich also eine solche 3/5 Steuerklassen-Kombination, wenn der Ehepartner in der höheren Lohnsteuerklasse ein Wesentliches weniger verdient, als der Partner mit der Lohnsteuerklasse 3.

Auch eingetragene Lebensgemeinschaften können diese Regelung grundsätzlich beanspruchen, doch ist diese Konfiguration noch nicht allen Bundesländern der Bundesrepublik gesetzlich verankert.

Wenn der Ehepartner nicht berufstätig ist oder selbständig ist

Ist der Ehepartner im Übrigen nicht berufstätig oder geht einer selbstständigen Tätigkeit nach, werden Sie automatisch in die Lohnsteuerklasse 3 eingeordnet.

Auch wenn Ihr Ehepartner in diesem Jahr gestorben ist, verbleiben Sie das Sterbejahr und das darauffolgende Jahr noch in der günstigeren Lohnsteuerklasse 3.

Vorteile der Lohnsteuerklasse 3

Die Vorzüge der Steuerklasse 3 erschließt sich also nur dem oben genannten Personenkreis. Die Klasse drei der Lohnsteuer ist die günstigste Variante.

In dieser Klasse sind alle Freibeträge, die beide Partner zusammen erhalten würden, berücksichtigt. Die Einkommensteuerklasse 5 hingegen verzichtet im Gegenzug auf alle Freibeträge.

Hier wird für die Finanzbehörde dokumentiert, dass die Ehepartner auch in finanziellen Dingen eine Gemeinschaft, eine Einkommensgemeinschaft sind.

Es gilt also der verdoppelte Grundfreibetrag von etwas wenig mehr als 16.000 Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro sowie der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro.

Weiter existiert die einkommensabhängige Vorsorgepauschale. Eine Alleinerziehendenentlastung ist nicht beantragbar – die Lohnsteuerklasse 3 gilt nur für verheiratete Paare.

Es ist also durchaus möglich, mit einer Kombination der Lohnsteuerklassen 3 und 5 eine Verringerung der Steuerlast zu erreichen, ein höheres Nettoeinkommen zu erzielen.

Derjenige mit der Steuerklasse 3 sollte sinnvollerweise derjenige sein, der Hauptverdiener ist. In aller Regel gilt, dass tatsächlich schon ein Vorteil in der 3/5 Kombination entsteht, wenn der Ehepartner nur 60 Prozent des Einkommens erwirtschaftet.

Umgekehrt wird sich der andere Ehepartner für die Steuerklasse 5 entscheiden, wenn sein Beitrag zum gemeinsamen Verdienst weniger als 40 Prozent ausmacht.

Je weiter die beiden Einkommen auseinanderliegen, desto höher wird letzten Endes die Steuerersparnis sein.

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