Steuerklasse 2 bzw. Steuerklasse II

Steuerklasse 2Die Steuerklassen werden von der zuständigen Finanzbehörde aufgrund des jeweiligen Familienstandes eines Arbeitnehmers, der mehr als 450 Euro Bruttoverdienst monatlich verdient, zugeordnet.

Steuerklasse 2 für Alleinerziehende

Ein wichtiges Ziel des Staatsgefüges ist eine gesunde Familienstruktur. Daher wird über die Lohnsteuerklasse 2 den alleinerziehenden Müttern und Vätern unter die Arme gegriffen.

Die Steuerklasse 2 ist für alleinerziehende Arbeitnehmer eingerichtet. Mit dieser Steuerklasse erfahren Sie als Arbeitnehmer, der nicht nur alleinerziehend ist, sondern der auch mindestens ein Kind im eigenen Haushalt versorgt, eine ganze Reihe von Vergünstigungen.

Eine weitere Voraussetzung für die Einstufung in Steuerklasse 2 ist, dass der Arbeitnehmer, welcher die entsprechende Einordnung erlangen möchte, auch Empfänger des Kindergeldes ist.

Es ist für die Finanzbehörden dabei nebensächlich, ob der Arbeitnehmer dauerhaft getrennt lebend, geschieden, ledig oder verwitwet ist.

Geht der oder die Betreffende jedoch eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft ein, oder heiratet, gehen die Voraussetzungen für die Einstufung in die Lohnsteuerklasse 2 verloren.

Vergünstigungen in der Steuerklasse 2

Ein alleinerziehendes Elternteil lebt in einer besonders schwierigen Situation. Die Steuerklasse 2 ist vom Gesetzgeber dafür gedacht, diesen besonderen Umständen Rechnung zu tragen.

So sind die Freibeträge entschieden höher angesetzt, als bei den anderen Steuereinstufungen. Es existiert ein Grundfreibetrag von 8004 Euro, dazu kommt ein Kinderfreibetrag, der sich auf 7008 Euro beläuft.

Weiter kann ein alleinerziehender Arbeitnehmer, der ein Kind in seinem eigenen Haushalt versorgt, einen Alleinerziehendenentlastungsbetrag von 1.308 Euro geltend machen. Auch ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro steht ihm zu.

In der Lohnsteuerklasse 2 veranlagte Arbeitnehmer erhalten auch einen Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro sowie den sogenannten Vorsorgepauschbetrag, der sich nach der Höhe des jeweiligen Verdienstes in Brutto richtet.

All diese Vergünstigungen dürfen sich jedoch nur auf ein Arbeitsverhältnis beziehen.

Was muss auf jeden Fall gezahlt werden?

Selbstverständlich sind auch von Arbeitnehmern, die beim Finanzamt unter der Steuerklasse 2 gespeichert sind, die herkömmlichen Abgaben zu zahlen.

Dies ist selbstverständlich die Lohnsteuer an sich, die übliche Rentenversicherung, die Pflegeversicherung. Auch Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung müssen abgeführt werden. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden prozentual aus der anfallenden Lohnsteuer errechnet.

Einfacher in Lohnsteuerklasse 2

Ein wenig einfacher wechseln Sie in die Lohnsteuerklasse 2, wenn der Arbeitgeber, der Sie beschäftigt, bereits mit elektronischer Gehaltsabrechnung arbeitet.

Lediglich der Vordruck „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ ist beim zuständigen Finanzamt abzugeben.

Sie haben im Augenblick Steuerklasse 2 oder wollen in Steuerklasse 2 wechseln? Macht das wirklich Sinn? Unser Steuerklassenrechner sagt es Ihnen. Mit nur wenigen Angaben erfahren Sie, welche Steuerklasse für Sie die beste ist.

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